Elternzeit verlängern vor möglicher Kündigung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit verlängern vor möglicher Kündigung

Hallo Frau Bader, mein Arbeitgeber befindet sich in der Insolvenz und mangels Käufer wurden zeitnahe massive Kündigungen angekündigt. Aktuell befinde ich mich in bezahlter Elternzeit, allerdings endet diese in wenigen Monaten. Welchen Rat können Sie mir in dieser Situation geben? Macht es Sinn, den AG um EZ-Verlängerung zu bitten, um Kündigung hinauszuzögern? Vielen Dank für Ihre Hilfe

von QuestionMaker am 10.08.2020, 22:21



Antwort auf: Elternzeit verlängern vor möglicher Kündigung

Hallo, wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie schwanger, in EZ oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Wenn Sie nicht kündigen, läuft die EZ (falls Sie schon drin sind) erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr in EZ). Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält man sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EZ. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Elterngeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Wichtig ist, dass Sie sich sofort nachdem Sie von der Insolvenz erfahren haben, melden, sonst können Sie Streichungen des Arbeitslosengeldes haben. Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten). Wenn die Firma von einer anderen übernommen wird, bleibt Ihr Vertrag bestehen und Sie müssen nichts unternehmen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.08.2020



Antwort auf: Elternzeit verlängern vor möglicher Kündigung

wie lange hattest du elternzeit dann?

von mellomania am 10.08.2020, 22:45



Antwort auf: Elternzeit verlängern vor möglicher Kündigung

Ninja, wenn der AG deine Kündigung durch die Aufsichtsbehörde absegnen lässt, kannst du auch gekündigt werden. Insolvenz wäre so ein Grund

Mitglied inaktiv - 11.08.2020, 08:30



Antwort auf: Elternzeit verlängern vor möglicher Kündigung

Mein Rat, nutze die Monate wo du noch EG bekommst um eine Kinderbetreuung zu gewährleisten und um dir möglichst einen neuen Job zu suchen. Solltest du Basis-EG bekommen würde ich darüber nachdenken das in EG Plus zu ändern. Den solange du EG bekommst wärst du darüber krankenversichert. Geht der AG den Weg über die Aufsichtsbehörde, dann wird er das OK bekommen dir auch in der EZ zu kündigen. Die EZ zu verlängern würde dir da also gar nichts helfen. Den ohne AG steht dir keine zu, du wärst dann solange abgesichert wie du EG bekommst. Für danach bräuchtest du aber eine Kinderbetreuung um Anspruch auf ALG1 zu haben. Wenn der AG Insolvenz angemeldet hat wird er kaum in der Lage sein deine EZ zu verlängern. Sollte das doch sein, so kannst du, mit Zustimmung deines AG, auch in der EZ woanders arbeiten solange du unter 30 Std die Woche bleibst. Mehrgleistig zu fahren wäre also mein Rat

von Felica am 11.08.2020, 13:35



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