Hallo
Danke für Ihre schnelle Antwort in meiner vorherigen Frage allerdings meinten sie, dass ich meinem AG schriftlich mitteilen kann dass ich von 2 auf 3 Jahre Elternzeit verlängern will er aber nicht zustimmen muss. Das bedeutet?
Er könnte mich auch kündigen?
Und sie meinten die Höhe des Elterngeld es misst sich nach den letzten 12 Monaten vor Geburt?Geburt des 1.Kindes oder des zweiten dann?Denn ich arbeite ja nicht in diesen 3 Jahren...
Grüsse nochmal Janine
von
Janine222
am 14.03.2017, 17:09
Antwort auf:
Elternzeit verlängern 2.0
Hallo,
Nein, ich will damit sagen, dass sie keinen Antrag stellen müssen, den er zustimmen muss, sonders ihm schlichtweg mitteilen, dass sie die Eltern Zeit verlängern. Ein Kündigungsrecht hat er nicht.
Geburt des zweiten Kindes.
Wenn Sie nicht arbeiten bekommen Sie nur den Grundbetrag + Geschwisterbonus
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.03.2017
Antwort auf:
Elternzeit verlängern 2.0
Du teilst die Verlängerrung nur mit, er kann sie nicht ablehnen, kündigen kann er in der EZ auch nicht.
Es zählen die 12 Monate vor dem 2. Kind, wären dann 300€ plus Geschwisterbonus bis zum 3. Geburtstag des ersten Kindes.
von
sternenfee75
am 14.03.2017, 21:49