Hallo Frau Bader,
Da ich die Frist für die beantragung der uebertragung des 3.jahres elternzeit überschritten habe, hat mein Arbeitgeber mir in seinem Schreiben mitgeteilt, dass er mir die 12 Monate Elternzeit trotzdem
noch gewaehrt,aber ohne Rechtsanspruch! Was bedeutet in dem Fall "ohne Rechtsanspruch"? Bleibt mir trotzdem der Kündigungsschutz und die Möglichkeit in Teilzeit zu arbeiten in diesen 12 Monaten?
Vielen Dank!
von
sonne3
am 02.08.2012, 10:20
Antwort auf:
Elternzeit ohne Rechtsanspruch
Hallo,
das bedeutet, er kann seine Entscheidung rückgängig machen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.08.2012
Antwort auf:
Elternzeit ohne Rechtsanspruch
Wie alt ist denn dein Kind jetzt?
Rechtsanspruch für Elternzeit hat man bis zur Vollendung des 3. LJ des Kindes, also einen Tag vor dem 3. Geburtstag.
Ich denke, er wird die Übertragung auf den Zeitraum danach meinen.
Aber schön, dass er die 12 Monate trotzdem gewährt.
von
Sonni74LS
am 02.08.2012, 20:21