Rechtsanspruch auf Teilzeit in Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rechtsanspruch auf Teilzeit in Elternzeit

Hallo Frau Bader, aus aktuellem Anlass habe ich eine Frage zum Rechtsanspruch auf Teilzeit nach der Elternzeit. Bzw. Wie lange und wie oft kann ich meine Elternzeit verlängern? Vielen Dank für eine Antwort

von Tante Di am 24.04.2018, 15:15



Antwort auf: Rechtsanspruch auf Teilzeit in Elternzeit

Hallo, 1. Sie können die EZ bis zum 3 Geb. verlängern. Anspruch auf Verlängerung haben Sie nur, wenn Sie anfangs mind 2 Jahre beantragt haben 2. Wenn der Betrieb mind 15 AN hat und keine betrieblichen Gründe entgegenstehen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.04.2018



Antwort auf: Rechtsanspruch auf Teilzeit in Elternzeit

So ganz werde ich aus der Frage nicht schlau. Geht es jetzt um die Verlängerung der Elternzeit oder den Teilzeitanspruch innerhalb einer Elternzeit? Man bindet sich mit dem ersten Elternzeitantrag für 24 Monate. Sprich in den ersten 24 Monaten nach Antritt der Elternzeit hat man keinen Rechtsanspruch auf Verlängerung oder Verkürzung der Elternzeit. Erst nach 24 Monaten hat man wieder ein Recht und kann die Elternzeit mit einer Frist von 7 Wochen verlängern/verkürzen.

von Dojii am 24.04.2018, 16:29



Antwort auf: Rechtsanspruch auf Teilzeit in Elternzeit

Heißt also, wenn ich 1 Jahr beantragt habe, habe ich grundsätzlich kein Recht auf Verlängerung der Elternzeit? Das liegt dann im Ermessen des AG dies zu gewähren? 2. Frage, wenn das 1 Jahr Elternzeit abläuft, habe ich dann einen Anspruch auf Teilzeit?

von Tante Di am 24.04.2018, 16:38



Antwort auf: Rechtsanspruch auf Teilzeit in Elternzeit

1. Ja, der AG müsste dann zustimmen und kann eben auch ablehnen. 2. Grundsätzlich Anspruch ja - der AG kann aber aus betrieblichen und/oder organisatorischen Gründen ablehnen. Diese Gründe müsste er auf Nachfrage dann aber auch nennen.

von cube am 24.04.2018, 16:48



Antwort auf: Rechtsanspruch auf Teilzeit in Elternzeit

Und wenn er dann antwortet es sei keine Teilzeitstelle geplant, muss man dies dann hinnehmen?

von Tante Di am 24.04.2018, 18:07



Antwort auf: Rechtsanspruch auf Teilzeit in Elternzeit

Wieviele Mitarbeiter hat dein AG?

von malini am 24.04.2018, 18:23



Antwort auf: Rechtsanspruch auf Teilzeit in Elternzeit

Ca. 500

von Tante Di am 24.04.2018, 20:45



Antwort auf: Rechtsanspruch auf Teilzeit in Elternzeit

Er kann wie gesagt ablehnen, muß dies aber mit organisatorischen und/oder betrieblichen Belangen begründen können. Auch 500 MA sind kein Garant dafür, daß TZ genehmigt werden muß. Bspl.: du hast eine Führungsposition, bei der du Früh- und Spätdienste hast und auch regelmäßig am WE arbeiten musst. Der AG lehnte TZ ab mit der Begründung, er müsse dies dann auch allen anderen FK auf Antrag genehmigen, was die betrieblichen/organsiatorischen Strukturen komplett über den Haufen werfen würde und zu seinem Nachteil als auch dem der übrigen MA´s wäre. Oder Werbeagentur: der Teamleiter kann nicht in TZ arbeiten, da der Kunde zwei unterschiedliche Ansprechpartner für sensible Dinge7Daten nicht zulässt und der Verlust des Kunden die Agentur gefährden würde. Ob die konkreten Gründe deines AG vor Gericht standhalten würden, kann dir im Zweifelsfall jedoch nur ein Anwalt bzw. dann schlußendlich der Richter sagen. Nur weil es grundsätzlichen Anspruch auf TZ gibt, heißt das eben nicht, daß ein AG dem auch immer zustimmen muß.

von cube am 25.04.2018, 08:40



Antwort auf: Rechtsanspruch auf Teilzeit in Elternzeit

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Leider hilft mir dies im speziellen Fall nicht weiter. Vermutlich ist ein Gang zum RA die einzige Lösung

von Tante Di am 25.04.2018, 10:05



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