Hallo Frau Bader, In unserer Kita (Brandenburg) wurden wir bereits aufgenommen ab August für eine Betreuungszeit von 6 Stunden. Leider findet die Aufnahme immer im August statt und wir können nicht später angemeldet werden. Unser Sohn wird aber erst Anfang Oktober ein Jahr alt und wir müssen deswegen einen Antrag auf Rechtsanspruch für die Betreuung stellen. Außerdem bin ich bis Dezember noch in Elternzeit. Wird mein Antrag trotz Elternzeit bewilligt werden? Immerhin Dauert die Eingewöhnung auch eine Weile und muss auch noch in der Elternzeit stattfinden. Falls nicht, welche Möglichkeiten haben wir, damit unser Kind dieses Jahr in die Kita darf? Lieben dank im Voraus.
von 4711 am 18.05.2020, 14:05