Beschäftigungsverbot trotz Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot trotz Elternzeit?

Hallo, Ich befinde mich momentan in Elternzeit und bin wieder frisch schwanger. Ich hatte 2 Jahre Elternzeit genommen, diese endet im September. Dann wäre ich etwa im 5. Monat schwanger. Ich habe gefühlt 1000 Fragen. Aber erst mal 2 davon. 1. Ich hatte in meinen Letzten Schwangerschaften immer ca ab der 8/9. Woche an Blutungen, sodass ich ein Beschäftigungsverbot bekam. (ist ein Bürojob) Wie wäre das jetzt? Solange ich in Elternzeit bin braucht mein Frauenarzt ja kein BV aussprechen. Aber mit den Blutungen sollte ich auch im Oktober nicht arbeiten gehen. Was macht man denn da? 2. Wann sag ich es am besten meinem Arbeitgeber? Lieben Dank.

von Fiona8605 am 16.06.2021, 11:54



Antwort auf: Beschäftigungsverbot trotz Elternzeit?

Hallo, es macht Sinn, den Arbeitgeber zeitnah über die erneute Schwangerschaft zu informieren, damit dieser planen kann. Er kann dann bereits eine Gefährdungsprüfung vornehmen und ein Beschäftigungsverbot prüfen. Der Frauenarzt spricht sowieso kein Beschäftigungsverbot aus. Ein Beschäftigungsverbot greift am ersten Tag nach Beendigung der Elternzeit. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.06.2021



Antwort auf: Beschäftigungsverbot trotz Elternzeit?

Wann du es sagst bleibt dir überlassen. Ich würde es halt frühzeitig sagen damit der AG deine Vertretung direkt behält. Wegen BV, ja das kannst du am dem ersten Tag nach der EZ bekommen. Sofern du nicht innerhalb der EZ arbeitest, sonst ginge es theoretisch auch in der EZ. Aber, wegen Blutungen darf der Arzt eigentlich kein BV ausstellen, sondern eine AU. Den du scheinst ja gar nicht arbeitsfähig zu sein, egal welcher Job. Die AU ginge auch ab dem ersten Tag. Würde auch keinen Unterschied machen. Du bekommst 6 Wochen Lohnfortzahlung, dann KG. Wenn schwangerschaftsbedingt, würde die Zeit KG auch ausgeklammert werden. Theoretisch wäre das für dein EG sogar besser als BV, da du damit weiter zurückgehst mit den Monaten für das neue EG. Unterm Strich dürfte das aber beim EG kaum eine Rolle spielen weil du sowieso kurz vor dem Mutterschutz bist. Und da Kind 1 und Kind 2 ziemlich weit auseinander sind, du in der EZ scheinbar nicht gearbeitet hast, wirst du einige Nullrunden beim EG haben. Je nachdem wie gut du verdienst kann das auch nur wenig mehr als Mindestsatz werden.

von Felica am 16.06.2021, 12:05



Antwort auf: Beschäftigungsverbot trotz Elternzeit?

Ja das mit dem Elterngeld habe ich mir schon ausgerechnet. Beim letzten Mal bekam ich fast den Höchstsatz...diesmal sind es nur 3 Monate die nicht mit Null-Gehalt einfleissen. Sieht dann leider etwas mau aus. Ich habe mir eben das BV vom letzten mal angesehen und da steht individuelles Beschäftigungsverbot, da die Gesundheit von Mutter und oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefärdet ist. (ds ist nach §16 Abs. 1 Mutterschutzgesetz) Wegen der Lohnfortzahlung, ich bin Beamtin, da bekomme ich kein Krankengeld, sondern im BV Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. (Sorry das hätte ich gleich mit reinschreiben sollen)

von Fiona8605 am 16.06.2021, 12:17



Antwort auf: Beschäftigungsverbot trotz Elternzeit?

In der Elternzeit nützt dir ein BV gar nichts. Elterngeld sind ja wieder die 12 Monate vor Geburt, wobei Monate mit Mutterschaftsgeld ausgeklammert werden. Dabei zählen bei dir noch die Monate ab sept. .... Also viele 0€ Runden

von MamaausM am 16.06.2021, 13:00



Antwort auf: Beschäftigungsverbot trotz Elternzeit?

Ich bekomme kein Mutterschaftsgeld, sondern Lohnfortzahlung da ich Beamtin bin. Und so zählen auch die Wochen/Monate die ich vor der Geburt im Mutterschutz bin voll mit rein, da ich keine Gehaltseinbußen aufgrund der Schwangerschaft haben werde. Aber eigentlich habe ich ja auch gar nicht nach dem Elterngeld gefragt.

von Fiona8605 am 16.06.2021, 13:06



Antwort auf: Beschäftigungsverbot trotz Elternzeit?

Nagut dann hast du ab September Lohn bis Geburt der für das Elterngeld zählt. Wann ist ET?

von MamaausM am 16.06.2021, 13:15



Antwort auf: Beschäftigungsverbot trotz Elternzeit?

Ende Januar. So zählen nur Okt/Nov und Dezember. Wenn ich die Gbeurt noch 3 Tage rauszöger, dann Okt-Jan.

von Fiona8605 am 16.06.2021, 13:25



Antwort auf: Beschäftigungsverbot trotz Elternzeit?

September zählt ja auch für ein paar Tage

von MamaausM am 16.06.2021, 13:31



Antwort auf: Beschäftigungsverbot trotz Elternzeit?

wenn die blutungen am ersten tag da sind oder noch da sind, muss dein gyn eine au ausstellen. kein bv. denn der job ist nicht für die blutungen verantwortlich, sondern du bist nicht arbeitsfähig. in der ez selber muss keine beschäftigung verboten werden, da keine da ist :-) von daher ab dem ersten arbeitstag, wenn.

von mellomania am 16.06.2021, 14:15



Antwort auf: Beschäftigungsverbot trotz Elternzeit?

Ja, dann war das BV für die erste Schwangerschaft bereits falsch. Man unterscheidet da so: 1. Der Arbeitsplatz als solches ist eine Gefahr für Mutter und/oder Kind, der AG kann auch keine geeignete Ersatztätigkeit ausführen. Dann muss der AG das BV ausstellen. 2. Die Arbeit erfüllt den Mutterschutz, aber aufgrund individueller Begebenheiten kann die Schwangere diese Tätigkeit trotzdem nicht machen weil damit sie oder das Kind gefährdet wären. Dann stellt der Arzt das BV aus. Die Schwangere kann gar keiner Tätigkeit nachgehen, weil sie zB liegen muss aufgrund von Blutungen oder gar im KH liegt, dann muss eine AU erfolgen. Das scheint wohl bei dir vorzuliegen. Wobei abzuwarten bleibt wie sich diese Schwangerschaft entwickelt. Hier steht es auch noch mal wegen Blutungen und AU: https://www.aerzteblatt.de/archiv/134526/Beschaeftigungsverbote-in-der-Schwangerschaft-Nach-Recht-und-Gesetz Wegen EG, auch wenn du deshalb nicht gefragt hattest, es gelten die 12 Monate VOR Geburt. Monate in denen Mutterschaftsgeld bezogen wurden - fällt bei dir raus und bis zu längstens 14 Monate EG werden ausgeklammert. Ebenso Monate in denen schwangerschaftsbedingt Krankengeld bezogen wurde - fällt bei dir auch raus. Sind also sehr viele Nullrunden.

von Felica am 16.06.2021, 15:11



Antwort auf: Beschäftigungsverbot trotz Elternzeit?

Warum reitet ihr denn so auf dem Elterngeld rum? Findet ihr das Lustig, das sie nur so wenige Monate in der Berechnung drin hat? Ja, viele "Nullrunden", Das ist jetzt halt so, aber was soll sie denn nun dagegen tun?

von kiara25 am 17.06.2021, 09:51



Antwort auf: Beschäftigungsverbot trotz Elternzeit?

Wann könnte jetzt auch frech drauf rumreiten, warum du von einem BV ausgehst? Vor September nutzt es dir genau 0. Deinen Lohn nach ez bekommst du als Beamtin sowieso egal ob mit BV oder AU

von MamaausM am 17.06.2021, 10:07



Antwort auf: Beschäftigungsverbot trotz Elternzeit?

Frech? Das ist reine Info. Weil nämlich viele denken das die EZ ausgeklammert werden kann. Davon ab könnte sie jetzt zB mit der Info auch mit dem AG sprechen ob sie innerhalb der EZ in TZ arbeiten kann um das neue EG etwas aufzustocken. Frech wäre für mich ihr diese Info vorzuhalten und dann später ins Gesicht zu grinsen, ja hättest du dich mal besser informiert.

von Felica am 17.06.2021, 11:21



Antwort auf: Beschäftigungsverbot trotz Elternzeit?

Dann hättest du ihr diese Info (Teilzeit) doch gleich mit geben können. Statt immer nur zu erwähnen das es Nullrunden werden. Für mich liest sich das so etwas gemein, aber egal. Du hast es anders gemeint. Alles gut.

von kiara25 am 17.06.2021, 11:50



Antwort auf: Beschäftigungsverbot trotz Elternzeit?

Habe ich. Siehe erste Antwort von mir. Aber alles gut.

von Felica am 17.06.2021, 12:58



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