Lohn bei Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Lohn bei Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Guten Tag! Ich bin momentan im Elternzeit (2Jahren-bis Juli). Ich möchte ein zweites Kind haben und es war in mein Kopf direkt wieder Schwanger zu werden, so kann ich auch mehr Zeit mit mein Sohn auch haben weil ich bekomme sofort Beschäftigungsverbot. Jetzt kommen die Fragen: - wenn ich direkt nach Ende des Elternzeit wieder Schwanger bin, bekomme ich mein Voll Gehalt oder muss ich auf jeden Fall 13 Wochen arbeiten? Und wenn ich Schwanger werde in diese 13 Wohnen Zeitraum, was bekomme ich als Gehalt? - ich habe noch 20 Urlaubstagen und auch 160 Überstunden. Wenn ich das nehme nach Elternzeit, so bleibe ich noch ca 2 Monate zu Hause, und in diese Zeit Schwager werde...bekome ich mein volle Gehalt? (sind ca 8 Wochen) zählt man laut Lohnabrechung vor das 1.Schwangerschaft? Vielen Dank

von Pampi am 19.10.2023, 22:24



Antwort auf: Lohn bei Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Hallo, die Frage ist doch, was ohne einen neue Schwangerschaft nach der Elternzeit geplant ist. Könnten Sie dann wieder Vollzeit arbeiten? Dann können Sie auch für den Vollzeitlohn ein Beschäftigungsverbot bekommen. Wenn sie aber wegen der Kinderbetreuung nur Teilzeit arbeiten gehen können können Sie auch nur ein Beschäftigungsverbot in Teilzeit erhalten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.10.2023



Antwort auf: Lohn bei Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Dein Plan geht so nicht. Nach der Elternzeit musst du Vollzeit arbeiten können, wenn du Vollzeitlohn erhalten willst. Kannst du das nicht wegen der Betreuung des älteren Kind, musst du Teilzeit vereinbaren und erhältst danach deinen Lohn im BV.

von MamaausM2 am 20.10.2023, 07:48



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