Frage:
Kein Lohn im Beschäftigungsverbot direkt nach Elternzeit
Hallo Frau Bader,
seit dem 15.02.23 befinde ich mich wieder im Beschäftigungsverbot, meine zweijährige Elternzeit vom ersten Kind endete am 14.02.23.
Jetzt habe ich meine Lohnabrechnung vom Februar 23 bekommen, aber leider ohne Betrag. Ist es Rechtsgemäß? Erhalte ich im Beschäftigungsverbot kein Lohn? Wen ja, was muss ich machen?
Ich freue mich auf Ihre Antwort
Viele Grüße
Bobo
von
Bobo12
am 14.03.2023, 14:12
Antwort auf:
Kein Lohn im Beschäftigungsverbot direkt nach Elternzeit
Hallo,
ab dem ersten Tag nach der EZ erhalten Sie den vollen Lohn, wenn Sie voll arbeiten könnten (das KInd betreut wird).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.03.2023
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Kein Lohn im Beschäftigungsverbot direkt nach Elternzeit
Hast du eine Betreuung fürs Kind?
von
misses-cat
am 14.03.2023, 14:22
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Kein Lohn im Beschäftigungsverbot direkt nach Elternzeit
Ich würde in der Personalabteilung anrufen und nachfragen. Vielleicht handelt es sich um einen unbeabsichtigten Fehler.
Während dem Beschäftigungsverbot steht dir das zu, was du bekommen würdest, wenn du arbeiten würdest.
Ich gehe davon aus, dass der Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot ausgesprochen hat?
von
chrissicat
am 14.03.2023, 14:29
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Kein Lohn im Beschäftigungsverbot direkt nach Elternzeit
An misses-cat: Ich habe keine Betreuung für mein Kind.
Ja, der Arbeitgeber hat ein generelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen.
von
Bobo12
am 14.03.2023, 14:37
Antwort auf:
Kein Lohn im Beschäftigungsverbot direkt nach Elternzeit
Wenn du keine Betreuung hast, kannst du nicht im BV sein. Ein BV kann der AG jederzeit aufkündigen und du müsstest am nächsten Tag wieder arbeiten. Wie willst du das machen ohne Betreuung?
Meine Vermutung ist, der AG weiß das und geht deshalb nicht von einem BV aus, sondern von einer Verlängerung der EZ - was du hättest machen müssen in diesem Fall.
von
Neverland
am 14.03.2023, 14:46
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Kein Lohn im Beschäftigungsverbot direkt nach Elternzeit
Du hast in einem BV nur Anspruch auf die Bezahlung, für die du auch Arbeit ableisten könntest. Ist dein Kind nicht betreut, kannst du keine Arbeitsleistung erbringen und erhältst auch somit keinen Lohn.
Wobei ich kaum glauben kann, dass der Arbeitgeber soweit gedacht hat...
von
Dojii
am 14.03.2023, 15:12
Antwort auf:
Kein Lohn im Beschäftigungsverbot direkt nach Elternzeit
Weiß der Arbeitgeber das du keine Betreuung hast? Da kann der Hund begraben liegen warum er dir nix zahlt, wenn du jetzt nicht schwanger wärst könntest du ja auch nicht arbeiten ergo du bekommst das gleiche wie nicht schwanger nämlich nix
von
misses-cat
am 14.03.2023, 15:30
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Kein Lohn im Beschäftigungsverbot direkt nach Elternzeit
Das kann ja so auch nicht funktionieren.
Entweder weiß der AG von der nicht vorhandenen Kinderbetreuung und verlängert daher die EZ - dann braucht er aber keine Lohnabrechnung zu machen.
Oder er bleibt beim BV - dann ist die Abrechnung offenbar fehlerhaft.
Kann der AG überhaupt einseitig die EZ verlängern? Ich meine nein.
Also wird der AP wohl nur bleiben, beim AG anzurufen und nachzufragen.
von
suityourself
am 14.03.2023, 16:40
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Kein Lohn im Beschäftigungsverbot direkt nach Elternzeit
Nein kann er nicht und die Abrechnung ohne Gehalt ist auch Schwachsinn, aber wenn er weiß das die Ap keine kinderbetreuung hat und er selber auch nicht die hellste leuchte könnte er so argumentieren das er es nicht besser wusste und es so als gefallen gemacht hat.
von
misses-cat
am 14.03.2023, 17:17
Antwort auf:
Kein Lohn im Beschäftigungsverbot direkt nach Elternzeit
an? Das kümmert doch sonst keinen, da wird immer gesagt, Kinder seien Privatsache.
Wenn die EZ zu Ende war und die AP am 15.02. zur Arbeit kommt und der AG ein BV ausspricht, so what? Was zur Hölle interessiert da das Kind?
Der AG hätte sie doch einsetzen können, wenn er eine Tätigkeit hätte. DANN hätte sie halt schauen müssen, wo das Kind bleibt.
von
Tini_79
am 14.03.2023, 19:07
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Kein Lohn im Beschäftigungsverbot direkt nach Elternzeit
In einem BV bekommt man eben nur das Gehalt, das man auch ohne BV erwirtschaften könnte.
Und ohne Betreuung könnte man eben ohne BV auch nicht arbeiten. Wenn man Sozialleistungen erhält (und genau das ist Mutterschutzlohn), sind Kinder eben keine Privatsache mehr.
Das hat nicht mit "was interessiert es den Arbeitgeber?" zu tun, sondern so ist die Gesetzeslage.
Und der Arbeitgeber könnte, wenn es ganz hart kommt, den Lohn im BV eben nicht erstattet bekommen, weil er ihn gar nicht erst hätte auszahlen dürfen. Und dann interessiert es den Arbeitgeber plötzlich sehr wohl, ob du eine Betreuung hast.
von
Dojii
am 15.03.2023, 07:22
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Kein Lohn im Beschäftigungsverbot direkt nach Elternzeit
Ach bei kleinen betrieben weiß der Arbeitgeber oft so etwas und es ist wie schon geschrieben der Arbeitgeber bekommt das Geld nicht zurück von der Kasse wenn diese das nachprüft
von
misses-cat
am 15.03.2023, 07:40
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Kein Lohn im Beschäftigungsverbot direkt nach Elternzeit
Als ich mit meinem Kind schwanger war, war ich erst drei Wochen AU und bekam dann ein BV vom Frauenarzt. Lohn während der AU gab es noch . Den Lohn für die Zeit des BV mussten wir einen Anwalt einschalten. Selbst für das Mutterschaftsgeld.
von
MamaausM2
am 15.03.2023, 08:11
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Kein Lohn im Beschäftigungsverbot direkt nach Elternzeit
zB - und sich dann rausstellt, Kind ist gar nicht betreut und der Vertrag kann nicht erfüllt werden.
Dann kümmert es auch den AG plötzlich.
Denn der darf davon ausgehen, dass die Kinderbetreuung geregelt ist.
Es ist nicht die Pflicht des AG, den Betreuungsstatus zu prüfen.
Dann steht die AP doof da, weil sie sich etwas hat bezahlen lassen, was sie gar nicht hätte erfüllen können. Nennt sich dann wohl Sozialbetrug.
Naja, aber hier geht es ja erst mal um etwas anderes:
der AG spricht ein BV aus, erstellt eine Lohnabrechnung, die sich aber auf 0 beläuft.
Das kann einfach ein Fehler sein, der mit einem Anruf beim AG erledigt wird.
Kann aber auch sein, dass der AG gecheckt hat, dass ein BV nicht geht und aus Goodwill die EZ einfach stillschweigend verlängert hat. Dann hätte er aber keine Abrechnung erstellen müssen.
Oder aber er hat es gecheckt, weiß das man die EZ nicht ohne Zustimmung des ABN einfach verlängern kann und hat eine Abrechnung für unbezahlte Freistellung erstellt.
Kann man bestimmt noch 3000 andere mögliche Varianten finden und daher wäre es wohl am Besten und schnellstens Zielführend, die AP ruft beim AH an und fragt freundlich nach, warum sie eine 0-Abrechnung erhalten hat.
Erst mal ohne auf das BV hinzuweisen/zu pochen - weil sie sich damit evt. schnell selbst in´s Knie schießen könnte.
Ganz neutral fragen, was es mit der Abrechnung aufs ich hat und dann erst mal raushören, was der AG dazu sagt.
von
suityourself
am 15.03.2023, 08:50