Im Juni endet meine Elternzeit. Ich bin wieder schwanger und müsste bis zum Mutterschutz wieder 3,5 Monate arbeiten. Es kann gut sein, dass ich ein Beschäftigungsverbot bekomme. Was bedeutet das dann für meinen Lohn? Da ich direkt aus der Elternzeit komme und kein Elterngeld mehr erhalte?
Vielen Dank schon mal!
von
Laso
am 14.03.2022, 14:56
Antwort auf:
Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit?
Hallo,
Sie erhalten den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.03.2022
Antwort auf:
Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit?
Du bekommst das was du ohne Schwangerschaft bekommen würdest.
Also wie wolltest du dann arbeiten?
Mitglied inaktiv - 14.03.2022, 15:26