Hallo Frau Bader, Ich habe bis zur Geburt meiner Tochter (10.10.19) in Vollzeit gearbeitet. Durch Komplikationen bei der Schwangerschaft wurde ich 8 Wochen vor Beginn des Mutterschutzes krank geschrieben, sodass ich jetzt noch viele Urlaubstage übrig habe. Den Urlaub aus meiner Vollzeitbeschäftigung werde ich den ganzen Oktober nehmen. Eigentlich war mündlich mit meinem AG abgesprochen, Anfang November wieder mit 20 Stunden arbeiten zu kommen. Jetzt bin ich aktuell wieder schwanger und habe dieses Mal ein Beschäftigungsverbot bekommen. Welchen Mutterschutzlohn erhalte ich? Wird dann der Oktober wegen des Urlaubs und mein Vollzeitgehalt vor der Elternzeit zugrunde gelegt? Oder was genau? Vielen Dank im Voraus und viele Grüße.
von Bekki91 am 14.09.2020, 17:56