Frage: Beschäftigungsverbot ja oder nein

Hallo Frau Bäder, ich habe einen Job als Erdbeeren Verkäuferin angefangen bevor ich wusste das ich schwanger bin. Jetzt wo ich schwanger bin dachte ich es wäre kein Problem für mich weiter zu arbeiten dann hieß es von den ersten Leuten ich dürfe da garnicht arbeiten weil ich alleine bin falls was passiert. Ob ich grundsätzlich nicht alleine arbeiten darf weiß ich nicht aber wenn ich aus gesundheitlichen Gründen den Arbeitsplatz verlassen muss ist es so geregelt mit meiner Vorgesetzten das ich das Geld einstecken, die Ware rein räume, alles abbaue und gehen kann. Daraufhin habe ich ganz normal weiter gearbeitet. Nun habe ich ganz starken Heuschnupfen, meine Augen sind geschwollen, Jucken und rot weshalb ich vorübergehend krankgeschrieben bin weil ich so nicht draußen arbeiten kann und Medikamente wurde mir in der Apotheke gesagt gibt es nicht für Schwangere. Heute ruft mich mein neuer Teamleiter an der schon seit Jahren für den Erdbeerhof arbeitet und als ich sagt das ich schwanger bin dreht er fast durch wie verantwortungslos ich und die anderen sein das ich überhaupt noch arbeite. Laut ihm dürfte ich nicht mehr arbeiten aus mehreren Gründen wie z.b. witterungsbedingungen. In dem Betrieb in dem ich arbeite hat keiner eine Ahnung und die einen meinen ja die anderen nein. Was stimmt denn jetzt ? Danke schon mal für die Antwort

von Mami1996 am 17.06.2019, 17:36



Antwort auf: Beschäftigungsverbot ja oder nein

Hallo, der AG muss prüfen, ob eine Gefahr für Sie besteht. Dann muss er Sie umsetzen. Das Sie alleine arbeiten ist kein Kriterium, wenn Ihnen die Möglichkeit eingeräumt wird, sich auszuruhen. Das man in der Schwangerschaft keine Allergiemittel nehmen darf, stimmt so nicht. Ich habe ganz normal weiter Allergiemittel mit dem Wirkstoff Loratadin genommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.06.2019



Antwort auf: Beschäftigungsverbot ja oder nein

Dein Arbeitgeber muss eine Gefährundgsbeurteilung vornehmen und dir ggf. ein BV aussprechen. Allerdings geht aktuell erst die Krankmeldung vor. Sprich mit deinem Chef, er soll sich darum kümmern und bei Nicht-wissen die Gewerbeaufsicht anrufen und dort nachfragen, wie es mit den dir zumutbaren Arbeiten in seinem Betrieb aussieht.

von cube am 17.06.2019, 18:09



Antwort auf: Beschäftigungsverbot ja oder nein

Um die Frage zu beantworten, ruf doch einfach bei der Aufsichtsbehörde für Mutterschutz an. Ich frage mich, wie du zur Toilette kannst, wenn du in einem Erdbeerverkaufsstand arbeitest. Die Witterungsbedingungen sind vom Mutterschutzgesetz her weniger ein Problem. Sofern du jederzeit den Stand schließen kannst, und per Handy Hilfe holen kannst, ist es m.E. keine unverantwortliche Gefährdung für dich, Erdbeeren zu verkaufen.

Mitglied inaktiv - 17.06.2019, 20:33



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