Hallo, Fr. Bader, Mein Kind ist am 20.04.2015 geboren. Habe bis 28.06.15 MuSchFristen. Ab 29.06.15 gehe arbeiten. Habe aber schon Beschäftigungsverbot vom AG ausgesprochen bekommen voraussichtlich für die ganze Stillzeit. Aber ich habe schon gleich nach Geburt Elternzeit ( mit Teilzeit ) ab dem 20.08.15 beantragt und schon zugesagt bekommen. Meine Frage: wie ist es mit dem Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot für die Teilzeit in Elternzeit? MfG RusAv
von RusAv am 16.06.2015, 23:13