Frage: Beschäftigungsverbot Bezahlung

Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit unseres erstgeborenen Sohnes endet Anfang Juni. Eigentlich war der Plan meine Elternzeit zu verlängern und Ende August nach der Krippeneingewöhnung wieder arbeiten zu gehen (30 Stunden). Ich soll nun ein Beschäftigungsverbot erhalten welches ab Anfang Juni gilt. Da ich ja zu diesem Zeitpunkt nicht arbeite, aber der Teilzeitvertrag erst ab dem 20.8. Beginnt ist mir nicht klar, ob ich überhaupt mein Gehalt erhalte. Können Sie mir weiterhelfen? Vielen Dank mit freundlichen Grüßen

von Sternchen03 am 09.05.2018, 13:29



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Bezahlung

Hallo, ich verstehe den Fall nicht so ganz. Grundsätzlich gilt aber, dass in ein Beschäftigungsverbot den Lohn erhalten, den Sie ohne bekommen würden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.05.2018



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Bezahlung

du erhälst aus einem bv erst das normale gehalt, wenn du arbeiten würdest. ohne arbeit, also in der reinen elternzeit, logischerweise kein bv ergo kein geld. wenn dein teilzeitvertrag ab 20.8. läuft, gilt ein eventuelles!!!! bv erst ab dann. wer stellt das bv aus? wenn es betriebliche gründe sind, muss der AG erst duch eine gefährdungsbeurteilung einen arbeitsplatz für dich bereitstellen, der den mutterschutzrechtlichen bestimmungen entspricht. heitßt, wenn er deine normale arbeit als gefährdend einstuft, musst du im tz vertrag ersatztätigkeiten durchführen. ablehnen kannst du das nicht. wenn es der arzt ausstellen sollte, kannst du doch jetzt noch gar nicht wissen, ob du irgendwann mal beschwerden haben solltest, die ein bv rechtfertigen. daher würde ich das alles erstmal abkären. aber wenn bv, erst ab 20.8 bezahlung.

von mellomania am 09.05.2018, 13:47



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Bezahlung

Nein, ohne eine Kinderbetreuung würdest du ja sonst auch nicht arbeiten gehen. Du bekommst das Gehalt ab dem 20.08. für 30 Std/Wo.

Mitglied inaktiv - 09.05.2018, 15:15



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Beschäftigungsverbot während Teilzeit in Elternzeit

Guten Tag Frau Bader,   ich habe mich bereits versucht zu informieren, finde dieses Thema allerdings sehr komplex, daher richte ich an Sie die Frage:   ich befinde mich im 3. Jahr in Elternzeit und arbeite aber bereits seit über einem Jahr in Teilzeit bei selbigen Arbeitgeber.  Die Elternzeit läuft ab März 2025 aus.    Wenn ich nu...


Bezahlung Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, mir wurde ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Nach google Recherche wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Eintritt der Schwangerschaft gezahlt. Bei Eintritt der Schwangerschaft war ich in Elternzeit. Davor habe ich Teilzeit gearbeitet. Jetzt arbeite ich aber Vollze...


Kündigung der Elternzeit bei Beschäftigungsverbot

Guten Tag,  ist es möglich, die Elternzeit zu kündigen, wenn man ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft hat? Ich weiß, dass dies zum Beginn des regulären Mutterschutzes sechs Wochen vorm ET möglich ist und der Arbeitgeber dies auch nicht ablehnen kann. Wie ist es aber, wenn man vorzeitig ein Beschäftigungsverbot erhält? Viel...


Individuelles Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader.  Gerne möchte ich in meiner Schwangerschaft in ein individuelles Beschäftigungsverbot gehen (nur 5 Stunden), da ich einen sehr anstrengenden Job habe. So weit ich weiß bezahlt der Arbeitgeber mich normal weiter. Jedoch Frage ich mich,ob es Auswirkungen auf die Berechnung des Elterngeldes hat. Vielen Dank für Ihre Bem...


Beschäftigungsverbot durch Ag

Liebe Frau Bader,  mir wurde nach Bekanntgabe der Schwangerschaft ein BV durch den AG erteilt. Nun lese ich überall, dass sich der Mutterschutzlohn auf Basis der letzten drei Monate vor der Schwangerschaft berechnet. Mir wurden auf Wunsch meines AG, da wir einen großen Personalmangel haben die Stunden mit meinem Einverständnis auf Vollzeit 37,5...


Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot - Zuschläge

Hallo, ich arbeite als Krankenschwester, derzeit nur Nachtdienst. Bin allerdings nicht als reine Nachtwache eingestellt und könnte auch in anderen Diensten arbeiten. Dadurch fallen natürlich steuerfreie Nacht-/Sonntags- und Feiertagszuschläge an, welche nach Stunden berechnet werden. Sie werden wirklich nur für tatsächlich geleistete Stunden b...


Urlaubsreise trotz Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader,  aktuell befinde ich mich im individuellen Beschäftigungsverbot angeordnet durch meine Frauenärztin. Es ist nun eine Urlaubsreise geplant und aus Sicht der Frauenärztin ist dies auch völlig okay. leider ist das Verhältnis zu meinem AG sehr schlecht und ich bekomme auf keine Nachrichten, Briefe o.ä. keinerlei Rückmeldung ...


Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Guten Abend Frau Bader,  Mein Fall ist etwas kompliziert. Ich bin noch in Elternzeit. Ich habe jedoch den Antrag für die Teilzeitarbeit für September eingereicht. Nun bin ich erneut schwanger und mein Arzt hat mir ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Meine Frage, wird mein Gehalt im September nun auf die TZ Basis im Beschäftigungsverbot oder...


Beschäftigungsverbot, Lohnerhöhung vor Eintritt der Schwangerschaft

Liebe Frau Bader,  ich hoffe sehr das Sie mir weiterhelfen können, da ich durch meinen Arbeitgeber nur schwammige Informationen erhalten.  Angenommen, ich Teile meinem Arbeitgeber "heute" mit das ich mich in der 6 SSW befinde, würde dieser mich aufgrund meiner Tätigkeiten direkt in ein Beschäftigungsverbot schicken.  Nun stellt sich mir f...


Erst Krankengeld jetzt Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, Ich habe jetzt 6 Monate Krankengeld bekommen und mein Gynäkologe hat mich (aktuell 12SSW) jetzt ins individuelles Beschäftigungsverbot geschickt. Bekommen ich jetzt 100% von meinem Lohn oder bekomme ich genauso viel wie beim Krankengeld 67%??