Sehr geehrte Frau Bader,
Ich bin Beamtin und noch in Elternzeit die bis 4.5.20 beantragt wurde. Nun bin ich erneut schwanger. Das neue Kind kommt im April 19. Wie gehe ich am besten vor. Stelle ich Antrag auf Elternzeit im Anschluss an die bestehende Elternzeit oder besser im Anschluss an die Geburt. Und stelle das eine Jahr des ersten Kindes dann hinten an? Wir ist das finanziell geschickter? Oder ist das eh gleich? Danke für Ihre Hilfe.
von
liwei
am 26.11.2018, 15:04
Antwort auf:
Beamtin in elternzeit erneute schwangerschaft
Hallo,
Sie beenden die erste Elternzeit am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes. Dann erhalten Sie im Mutterschutz den vollen Lohn.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.11.2018
Antwort auf:
Beamtin in elternzeit erneute schwangerschaft
Besten dank für die Antwort.
D.h. es wird der Lohn gerechnet den ich vor der letzten Schwangerschaft erhalten habe?
Vielen Dank
von
liwei
am 26.11.2018, 18:37
Antwort auf:
Beamtin in elternzeit erneute schwangerschaft
ja. das letzte jahr des kindes bzw. der dir zurückgepielte rest kannst du später nehmen. beantrage ihn später aber rechtzeitig. er muss einen tag vor dem 8. gebutstag des kindes 1 ENDEN. also zurückrechnen...
von
mellomania
am 26.11.2018, 21:23