Aufhebungsvertrag nach Elternzeit, erneut schwanger

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aufhebungsvertrag nach Elternzeit, erneut schwanger

Hallo, Ich habe mal ein rein theoretische Frage: Wenn man in der Elternzeit, zum Ende oder zu einem Zeitpunkt kurz nach Ende der EZ einen Aufhebungsvertrag abschließt und nach Unterschrift erneut schwanger wird, was gilt dann? Kann man es dann auch so machen, dass man die Elternzeit für Kind 1 vorzeitig beendet, in Mutterschutz für Kind 2 geht und dann EZ für Kind 2 nimmt? Endet dann das Arbeitsverhältnis trotzdem zum Zeitpunkt des Aufhebungsvertrags oder hätte man neuen Kündigungsschutz und der Aufhebungsvertrag endet erst danach?

von Billyine am 25.09.2020, 14:05



Antwort auf: Aufhebungsvertrag nach Elternzeit, erneut schwanger

Hallo, es liegt ja keine Kündigung vor, der Vertrag endet einvernehmlich. Da gibt es keinen Kündigungsschutz. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.09.2020



Antwort auf: Aufhebungsvertrag nach Elternzeit, erneut schwanger

Nein. Das Arbeitsverhältnis endet zum von beiden Parteien vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. Ein Aufhebungsvertrag ist eine Zustimmung des Arbeitnehmers zu einer nicht zwingend notwendigen oder nach Sozialplan möglichen Kündigung.

von cube am 25.09.2020, 14:19



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