Hallo,
Ich habe die Tage erfahren, dass der Betrieb von jemanden neu übernommen wird.
Nun ist es so, dass der neue Geschäftsführer X Personen nicht mitübernehmen möchte.
Diese sollen die nächsten Tag kontaktiert werden. Gestern rief mich die Perso an und hat für morgen einen Termin vereinbart.
Ich vermute also, dass ich einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekomme.
Bis April 24 habe ich eigentlich noch Elternzeit. Eine betriebsbedingte Kündigung ist also nicht möglich.
Wie verhalten ich mich Morgen richtig?
Danke & Gruß
von
Krisii
am 16.11.2023, 08:39
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag Elternzeit
Hallo,
In der EZ sind Sie unkündbar. Es ist also zu klren, ob der Betreib übernommen wird (und Ihr ArbeitsV weiter besteht) oder ob die alte Firma schießt und es eine komplett neue Firma gibt. Das ist aber nicht so einfach, meist ist es eine Firmenübernahme.
Das ist zu klären.
Höheren Sie sich das morgen an, unetrschreiben Sie nichts und legen es einem Koll. vor Ort vor.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.11.2023
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag Elternzeit
Ergänzung:
Es soll eine Transfergesellschaft geben.
Also 1 Jahr Aufnahme in dieser und Abfindung.
Weitere Frage:
Muss sich mein AG bei diesem Vorgang auch an einen Sozialplan halten?
von
Krisii
am 16.11.2023, 08:42