Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich noch bis 19.09.2021 in Elternzeit meines 2. Kindes (geb. am 20.09.2019). Mitte Juli 2021 habe ich bei einem anderen Arbeitgeber (20 h) zu arbeiten begonnen. Dieser hat mir bereits gesagt, dass er mich auch nach Ablauf der Elternzeit weiter beschäftigen will. Ich habe auch mit meinem alten AG gesprochen. Der hat mir (nur mündlich) zugesichert, dass es für ihn kein Problem ist, dass ich während der EZ bei einem anderen AG arbeite. Außerdem wäre es nach der EZ aus seiner Sicht sowie schwierig wieder dort anzufangen (neue Person eingestellt, kleiner Betrieb, finanzielle Einbußen wegen Corona etc.). Ich habe auch keine Abitionen mehr dort zu arbeiten. Bezüglich der mündlichen Zusage, möchte ich noch erwähnen, dass ich eine schriftliche Genehmigung von meiner ersten Elternzeit habe (da hatte ich einen Minijob bei einem anderen AG). 1. Frage: Würde dies auch für die jetzige TZ Stelle gelten? Ich habe die schriftliche Genehmigung erst vor ca. zwei Wochen für die jetzige Stelle beantragt (aber noch nichts bekommen). 2. Frage: Ich würde bei meinem alten AG einen (natürlich schriftlichen) Aufhebungsvertrag zum 19.09. machen bzw. beanragen und beim neuen AG einen neuen Arbeitsvertrag ab 20.09.2019. Mein altern AG hat das mit dem Aufhebungsvertrag ebenfalls vor einiger Zeit von selber schon vorgeschlagen. Ist dies rechtlich so möglich oder muss ich noch etwas anderes beachten? Ich habe die Elternzeit bewusst nicht verkürzt oder vorzeitig bei meinem alten AG gekündigt. Ich wollte sehen, ob es mir u.a. bei dem neuen AG gefällt. Schöne Grüße
von PM119 am 31.08.2021, 13:50