Hallo,
aufgrund einer Firmenschließung werde ich vermutlich einen Aufhebungsvertrag bekommen. Bei welchen Stellen kann ich mich sinnvoll informieren, was ich dabei alles beachten muss im Hinblick auf ob ich den vor oder besser nach der Elternzeit unterschreibe? Arbeitsamt, Rechtsanwalt (für Familien oder Arbeitsrecht?), ???
Danke sehr.
von
Deliana
am 07.06.2022, 11:13
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag vor oder nach Elternzeit sinnvoller?
Hallo,
wenn die Firma schließt, wird das Gewerbeaufsichtsamt die Kündigung genehmigen. Rufen Sie doch mal beim Gewerbeaufsichtsamt an, ob die den Vorgang kennen und was die dazu sagen. Ich würde mich freuen, wenn ich eine Abfindung bekomme, wenn das Amt die Kündigung genehmigt hat.
Die Abfindung wird nicht zum Ende der EZ gezahlt werden können, wenn es die Firma dann gar nicht mehr gibt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.06.2022
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag vor oder nach Elternzeit sinnvoller?
Wenn du diesen vor der EZ unterschreibst, hast du keine EZ. Ohne AG keine EZ - dann bist du Hausfrau mit EG-Bezug.
Aufhebungsvertrag bedeutet außerdem idR ja, dass die Kündigung eben genau nicht rechtmäßig ist, du dieser aber dennoch zustimmst. Was meistens einen Sperre beim ALG nach sich zieht.
Ich würde eher abwarten - es ei denn, der Aufhebungsvertrag beinhaltet eine so hohe Abfindung, dass mir der Rest egal sein kann :-)
von
cube
am 07.06.2022, 11:25
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag vor oder nach Elternzeit sinnvoller?
Danke sehr
von
Deliana
am 09.06.2022, 12:07