Liebe Frau Bader, ich befinde mich im zweiten Jahr der Elternzeit und habe von meinem AG einen Aufhebungsvertrag zu Ende Juni angeboten bekommen, da die Firma umstrukturiert wird (genaue Gründe weiß ich aktuell nicht). Kann ich meine restliche Elternzeit (ich hatte zwei Jahre beantragt und diese wären erst im August erfüllt) bei einem neuen AG in Anspruch nehmen oder ist diese dann mit Aufhebung des Arbeitsvertrages erloschen? Wenn ja, wäre es sinnvoll den Verlust der Elternzeit auch bei der Entschädigungssumme zu berücksichtigen? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
von zwergenmama123 am 10.05.2018, 16:31