Hallo Frau Bader!
Wenn man sich vom KV trennt und in eine andere Stadt ziehen möchte, benötigt man ja das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Was ist, wenn der KV dem freiwillig zustimmt, wo und wie sollte man das schriftlich vereinbaren?
Nicht das er sich das nach einem Monat anders überlegt. Ich will mich da schon absichern, weiß aber nicht wo man das außergewöhnlich machen kann.
LG
von
Sunshine311
am 13.02.2015, 12:41
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht außergerichtlich klären
Hallo,
er soll halt schriftlich bestätigen, dass er dem Umzug zustimmt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.02.2015
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht außergerichtlich klären
Hallo
Ohne Gericht kannst Du rechtsssicher gar nichts machen.
Ich würde:
- schriftl. Vereinbarung dass er mit dem Umzug einverstanden ist, ggf. kurze Begründung warum mit rein
- dann später auch die Abmeldung mit unterschreiben lassen
Zeitl. verzögert wäre gut, weil das die Dauerhaftigkeit seiner Zustimmung unterstreicht.
Grüße
Désirée
von
desireekk
am 13.02.2015, 15:04
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht außergerichtlich klären
Hallo!
Danke für deine Antwort!
Meinst du damit das wir selber ein Schriftstück aufsetzen sollen?
Hat denn so etwas Hand und Fuß wenn es hart auf hart kommen würde?
LG
von
Sunshine311
am 13.02.2015, 15:14
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht außergerichtlich klären
Wenn Du nicht vor gericht gehen willst ist es das einzige was du tun kannst.
Mehr geht nicht.
Gruss
Désirée
von
desireekk
am 16.02.2015, 02:26