Hallo Frau Bader, ich war bis zum 07.04. in Mutterschutz und habe am 01.06. wieder in Teilzeit angefangen zu arbeiten. Vor dem Mutterschutz hatte ich einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Ab dem 01.06. arbeite ich 2 Tage die Woche. Wie viel Urlaub steht mir zu? Habe ich auch Anspruch auf Urlaubsgeld für den Zeitraum des Mutterschutzes? Wenn ja, wie zählt der Monat April - wird er voll gezählt oder fallen die wenigen Tage bei der Berechnung weg? Vielen Dank im Voraus!
von Heublume84 am 30.06.2015, 22:34