Attestpflicht für Dreijährige in der SVE?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Attestpflicht für Dreijährige in der SVE?

Guten Tag, Vorgeschichte: meine Töchter kamen diesen Sommer mit 3;1 in die hießige SVE (Bayern), weil sie in der Sprachentwicklung stark verzögert waren. Es bedurfte eines gesonderten Antrags bei der Schulleitung, da hier normal erst ab vier aufgenommen wird. Seitdem sind sie nachmittags zu nichts zu gebrauchen, Musikschule haben wir aufgegeben, auf dem Weg zum Spielplatz schlafen sie ein, zur Oma wollen sie nicht mehr, Schwimmbad kann man vergessen. Deshalb habe ich sie bislang an meinem freien Tag fast immer daheim gelassen, bin mit ihnen Schwimmen gegangen oder zur Oma, die Logo kann. Die Schulleitung hat mir schon einmal ins Gesicht gesagt, sie wolle mit Leuten wie mir, die ihr nur Ärger machen, nichts zu tun haben. Ich hatte angefragt, obman die Zwillinge nicht in eine Gruppe stecken könnte. Nun wurde mir geraten, das Aufnahme-Gutachten anzufordern. Am Telefon drohte mir die Schulleitung spontan mit Rausschmiss und Attestpflicht. Leider ist das ihre Art, ich wundere mich nicht als erste, wie so jemand zu einem sozialen Beruf kommt. Nun bin ich ratlos: die zuständige Regierungsstelle empfiehlt einen Wechsel an eine andere SVE, 50 Minuten Autofahrt einfach, die wir selbst organisieren müssten. Die Kinder sind ziemlich zuverlässig nach zwei Tagen SVE am Abend fiebrig und haben oft auch Bauchweh, aber mein Mann kann sie doch nicht alle zwei Wochen zum Kinderarzt schleppen, zu Fuß, im Winter, mit dem kleinen Bruder im Schlepptau? Den KiGa Platz haben wir abgesagt, und würden auch kommenden Herbst vermutlich keinen mehr bekommen. Die Kinder brauchen aber die Förderung, die Sprache hakt noch ganz gewaltig. Ich habe an Gesetzen zu SVEs nur die bayerische VSO-F gefunden, in der von Schulpflicht ab 6 die Rede ist. Es geht uns nicht, wie unterstellt, um einen flexiblen Betreuungsplatz, sondern darum, das leicht autistische Kind nicht zu überfordern. Fragen: 1) Darf die SVE die Kinder raus schmeißen, obwohl sie Förderbedarf haben? Mit meiner Haltung sei eine Förderung nicht möglich. Dabei haben wir so oder anders keinen Kontakt zu den Erzieherinnen, die Kinder fahren Bus und eine Erzieherin sagte mir auf Nachfrage, es sei besser, wenn ich nicht wisse, was vormittags abläuft oder ob sie viel weint, naja, und das schlucke ich halt, will sie nicht verägern, aber dann ist doch die Förderung unabhängig von mir, oder? Ich bin selbst Lehrerin, ich dürfte keinem Schüler Hilfe verweigern, nur weil mich die Eltern nerven. 2) Darf die Leitung uns Attestpflicht verhängen? Wäre enorm dankbar für eine Auskunft.

von Christine1 am 05.11.2020, 01:10



Antwort auf: Attestpflicht für Dreijährige in der SVE?

Hallo, auch schon bei normalen KiGas wird es nicht gerne gesehen, wenn die Kinder nicht regelmäßig kommen. Hier geht es um besondere Förderung bei unstreitig bestehenden Defiziten. Da kann ich verstehen, dass die Einrichtung gerne jeden Tag Konstanz hätte. Zumal die Plätze sicherlich rar sind. Auch macht es (denke ich laienhaft) Sinn, die Zwillinge nicht in eine Gruppe zu tun - dann werden sie mglw. primär miteinander reden und sprachlich nicht so zu fördern sein. Wenn Sie jetzt das Aufnahmegutachten anfordern, zweifeln Sie die Kompetenz an - obwohl Sie selber der Meinung sind, die Kinder brauchen Förderung. Kommt zumindest alles so rüber. Sie haben doch jetzt zwei Möglichkeiten. Sie vertrauen der Einrichtung nicht mehr (davon geht man dort scheinbar aus, denn sonst würde ja nicht über einen Wechsel gesprochen) und wechslen oder Sie suchen das offene Wort und versuchen, eine Lösung zu finden. Was für ein Attest gemeint ist, kann ich nicht nachvollziehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.11.2020



Antwort auf: Attestpflicht für Dreijährige in der SVE?

Hallo, Es gibt nicht unzählige Plätze in der SVE. Und nur bei Förderbedarf. Mit deiner Einstellung, dass du die Kinder so oft zu Hause lässt, auch wenn sie nicht krank sind, zeigst du, dass die Förderung dir nicht so wichtig ist, die Kinder sie scheinbar nicht brauchen. Sprechen deine Kinder nicht, oder warum brauchen sie mit 3 intensive Speachförderung, die mit Logopädie nicht machbar ist? LG luvi

von luvi am 05.11.2020, 11:08



Antwort auf: Attestpflicht für Dreijährige in der SVE?

Hallo, solche Einrichtungen sind sehr teuer und werden öffentlich gefördert. Das Geld bekommt die Einrichtung nur, wenn sie auch tatsächlich fördern, d.h. tatsächlich die Kinder anwesend sind. Es ist durchaus üblich, dass Anwesenheit nachgewiesen werden muss und Abwesenheit erklärt werden muss. Abgesehen davon, ist eine Förderung nur effektiv, wenn sie regelmäßig stattfindet und auch zu Hause fortgeführt wird. Eine Mitarbeit ist also unabdingbar. Insofern kann ich schon verstehen, dass es nicht als gute Mitarbeit gewertet wird, wenn du die Kinder nicht regelmäßig dorthin bringst- Das ist das Mindestmaß an Mitarbeit. Wenn deine Kinder nicht regelmäßig erscheinen, fehlt der Einrichtung schlicht das Geld. Den nicht genutzten Platz können Sie dann mit jemand anderem besetzen, für den sie auch Geld bekommen.

von marieseptember am 05.11.2020, 12:06



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zu Hause und das heißt für dich, die Mutter ist unwillig? Die Kinder sind 1 und 3, da ist eine Fremdbetreuung extrem anstrengend. Ich finde es super, wie die Mutter es macht.

von Tini_79 am 05.11.2020, 12:06



Antwort auf: Attestpflicht für Dreijährige in der SVE?

kiga ist keine pflicht. förderkindergarten auch nicht. und wenn es nicht passt, kann der kiga sagen, wir beenden die maßnahme. das geht. der vertrag wird einseitig gekündigt und gut. du musst wissen ob dir die förderung wichtig ist und du die kinder unterstützt, damit sie gut vorankommen. oder eben nicht. ihr müsst euch an die dortigen regeln halten. wenn ihr sagt ihr bringt sie nicht regelmäßig stört somit den Betriebsablauf stört, obligt die weitere Betreuung dem kindergarten. und wenn die sagen nö, ist nö. da hast du keinen anspruch drauf. erst die schule ist pflicht.

von mellomania am 05.11.2020, 13:49



Antwort auf: Attestpflicht für Dreijährige in der SVE?

Tini, Ich habe es so verstanden, dass die Kinder Zwillinge sind und beide 3 Jahre und einen Monat sind. SVE für Kinder mit 1 Jahr habe ich auch noch nie gehört. Ich weiß nicht woher du kommst und den Hintergrund der SVE kennst. Es ist nur für Kinder mit Förderbedarf. Das ist kein Regel-Kindergarten. Wie die Mutter schreibt, hat sie alles daran gesetzt, dass ihre Kinder in die SVE kommen, obwohl das mit 3 Jahren unüblich ist. Und gerade deshalb gehe ich davon aus, dass sie die Förderung eigentlich als wichtig erachtet. Es gibt nicht viele Plätze in SVEs. Andere Kinder, können nicht aufgenommen werden, die die Förderung 5 Tage die Woche nützen würden. LG luvi

von luvi am 05.11.2020, 15:54



Antwort auf: Attestpflicht für Dreijährige in der SVE?

Wie lange gehen Sie denn bereits dort hin? Vielleicht sind es normale Eingewöhnungsprobleme. Ansonsten verstehe ich eins nicht: du sagst sie sind in der SVE überfordert und lässt sie deshalb an deinem freien Tag zuhause. Aber lässt sie dann nicht zuhause frei spielen sondern machst dann wiederum anstrengende Aktionen wie Schwimmbad. Warum müssen gerade mal 3jährige Kinder zur Musikschule? Vielleicht solltet ihr die Freizeit etwas entspannter für die Kinder gestalten. Ansonsten bin ich auch der Ansicht dass es häufig positiv für die Entwicklung ist, Zwillinge zu trennen, insbesondere bei Sprachschwierigkeiten. Dass ein regelmäßiger Besuch sinnvoll ist, versteht sich von selbst.

von bellis123 am 05.11.2020, 19:17



Antwort auf: Attestpflicht für Dreijährige in der SVE?

Ich kenne keine SVE, nur Integrationskitas. Aber selbst wenn die erst mit 4 beginnen, es ist doch im Endeffekt eine Art Betreuung, eben mit Schwerpunkten, oder? Es ist keine Schule? Wenn die Kinder (von mir aus auch Zwillinge mit gut 3) jeden Mittwoch zu Hause bleiben, dann ist das doch eine Regelmäßigkeit. Ich kenne mich weder mit Entwicklungsverzögerungen noch mit Behinderungen aus, aber ist es wirklich so, dass ein Tag in der Woche da den entscheidenen Unterschied macht? Haben die den ganzen Tag, jeden Tag in der Woche ein bestimmtes "Programm"? Gibt es dort kein freies Spiel? Für 3 bis 5jährige??? Wie gesagt, ich kenne mich da nicht aus, aber ich sehe, wie gut es meinem Kind tut, mal einen Tag Pause zu haben und wie viel lieber es danach wieder zur Kita geht. Oder auch öfter mal Mittagskind zu sein. Wenn unsere Kita sowas verbieten würde, würde ich mein Kind dort nicht hinbringen wollen. So wie ich es lese, geht es auch ums Geld. Dafür müssen Kinder, die kaputt sind und eine Auszeit brauchen, dann unbedingt hin? So soll eine Förderung mehr bringen, als bei einem ausgeruhtem, entspannten Kind, welches einen Tag weniger da ist?

von Tini_79 am 05.11.2020, 20:33



Antwort auf: Attestpflicht für Dreijährige in der SVE?

Danke an alle, die Verständnis zeigen. Für die SVE ist es besser, da geldtechnisch einfacher, sie sie jeden Tag dort. Für die Kinder ist es nicht gut, wir haben es probiert, ab dem dritten Tag am Stück heulen sie den ganzen Nachmittag, am vierten Tag schlafen sie um 3 ein und wachen früh um 3 auf, am fünften Tag sind sie fiebrig und am Wochenende krank. Öfter als alle paar Wochen will ich dieses Experiment nicht wiederholen. Und, nein, da steht niemand auf der Warteliste, die sind auch mit unseren beiden nur drei-Viertel belegt, sonst hätten sie uns nicht genommen. Eben weil ihnen ältere Kinder lieber sind, logisch, unsere sind zum ersten Mal daheim weg und haben am Anfang nur geheult. Warum gleich mit drei fördern? Weil abzusehen war, dass zweimal wöchentlich eine Stunde nicht reicht! Weil sie mit 2;3 noch kein Wort gesprochen haben, trotz aller Vorleserei. Was aber nicht heißt, dass 25 Stunden die Woche nicht zu viel sind. Hier im Regierungsbezirk ist laut der Verantwortlichen sogar üblich, bei frühen Förderkindern mit zwei-drei kurzen Tagen anzufangen, aber das macht der Schulleitung Arbeit, mehr Arbeit, als einen regulären Platz vom Staat anzufordern und uns dann Druck zu machen, wenn die Kinder das nicht verkraften, sollen wir sie rausnehmen. Wohl wissend, dass ich das nicht tun werde, denn zweimal Logo reicht nicht. Daher auch die Idee mit dem Gutachten, die von der Bezirksregierung kommt: wenn da drauf steht, Förderbedarf nicht über Frühförderstelle zu decken, wovon auszugehen ist, sonst hätten sie uns nicht aufnehmen dürfen, können sie uns nicht vor die Türe setzen. Vertrauen von mir in die Verwaltungsspitze braucht es aber nicht, gell, damit meine Kinder dort gefördert werden können! Ich halte mich gerne an die Regeln, aber im Gesetz steht nichts von Schulplicht und Förderpflicht ab drei und auch nichts davon, dass Leitungen von Förderstellen sich ihre Kinder danach aussuchen können, wie sympathisch sie deren Eltern finden. Und deshalb hatte ich mich hier danach erkundigt, was denn genau die Regeln seien. Naja, und kam genau null Schritte weiter, aber auch egal, ich lasse es jetzt drauf ankommen, in der Hoffnung, dass es denen zu lästig ist, unterm Jahr in eine andere Kategorie bzgl. Schülerzahlen und Fördergelder zu rutschen. Bin selbst Lehrerin und kenne das Theater um Schülerzahlen nur zu gut, und dummerweise haven sie beim Aufnahmegespräch durchblicken lassen, dass Schülerzahlen für sie mit ein Grund sind, uns nicht ein Jahr abwarten zu lassen. Was genau soll ich der Verwaltungsleitung vertrauen? Mit der haben meine Kinder nichts zu tun und ich kann sehr gut auch darauf verzichten.

von Christine1 am 06.11.2020, 08:17



Antwort auf: Attestpflicht für Dreijährige in der SVE?

warum sollten die euch nicht kündigen können? das ist eine nicht verpflichtende Leistungen und somit kann die Einrichtung jederzeit den Vertrag kündigen. Voraussetzung wird sein, dass die Kinder immer kommen und wenn ihr euch nicht dran haltet, warum auch immer, dann hat die einrichtung sehr wohl das recht, den Vertrag zu beenden. schulPFLICHT ab 6. Vorher alles freiwillig. von beiden seiten

von mellomania am 06.11.2020, 16:51