Guten morgen,
mein Mann und ich wünschen uns ein zweites Kind. Ich erhalte derzeit noch Elterngeld plus. Die letzte Zahlung wird im Februar sein. Ich habe einen 100% Arbeitsvertrag bei meinem Arbeitgeber. Während der Schwangerschaft hatte ich ein Teilbeschäftigungsverbot, da man als Schwangere bei uns nicht arbeiten darf. Ich habe dann stundenweise im Büro gearbeitet.
Nun wünschen wir uns ein zweites Kind, wissen aber nicht wie wir es planen sollen, damit es finanziell nicht allzu eng wird.
Wenn ich während der Elternzeit wieder schwanger werde, was passiert dann mit meinem 100% Arbeitsvertrag, da ich ja nur noch wenige Monate Elternzeit habe. Muss der geändert werden, auch wenn ich aufgrund des Berufes wieder ein Teilbeschäftigungsverbot bekommen würde?
Habe ich Anspruch darauf meinen 100% Vertrag zu behalten bei erneuter Schwangerschaft?
Leider haben wir erst ab April 23 einen Krippenplatz, wenn ich wieder ein Teilberufsverbot bekommen sollte, dann könnte ich meine kleine für die paar Stunden am Tag von der Familie betreut bekommen.
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen
Vielen Dank
von
Rapunzel90
am 24.08.2022, 08:54
Antwort auf:
Arbeitsvertrag und Elterngeld bei Schwangerschaft während der Elterngeld plus?
Hallo,
in der EZ spielt ein BV keine Rolle.
Entscheidend ist der erste Tag nach der EZ. Wenn Sie dann ein BV erhalten, bekommen Sie den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.08.2022
Antwort auf:
Arbeitsvertrag und Elterngeld bei Schwangerschaft während der Elterngeld plus?
Wenn du ein Teil-BV bekommen hast, bekommst du doch nicht weniger Gehalt.
Wenn der AG dich im Büro nur für x Stunden statt y einsetzen kann und ein entsprechendes Teil-BV ausstellt, bekommst du aber dennoch volles Gehalt. Der AG bekommt den Teil Gehalt, der auf das BV entfällt ja entsprechend ersetzt durch die Umlagekasse.
Im BV (egal on volles oder Teil) bekommt man immer das, was man auch ohne BV bekommen hätte.
von
cube
am 24.08.2022, 09:04
Antwort auf:
Arbeitsvertrag und Elterngeld bei Schwangerschaft während der Elterngeld plus?
Das könnte ein Problem werden: du musst deinen VZ-Vertrag (ja, du hast trotz Schwangerschaft Anspruch auf diesen) natürlich auch erfüllen können - sprich, euer Kind muss entsprechend VZ betreut werden. Nicht nur TZ.
Denn wenn du den VZ-Vertrag gar nicht erst erfüllen kannst, müsstest du kündigen.
Ein BV setzt Arbeitsfähigkeit voraus = Kinderbetreuung im Rahmen der vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten.
von
cube
am 24.08.2022, 09:11