Arbeitsvertrag, Approbation und Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitsvertrag, Approbation und Schwangerschaft

Sehr geehrte Neurauter, ich habe einen unterschriebenen Anstellungsvertrag für die Stelle einer Vorbereitungsassistentin ab dem 01.01.2021. Nun muss dieser noch genehmigt werden, meine Approbation ist beantragt, aber noch nicht erstellt. Ich habe nun einen positiven Schwangerschaftstest vorliegen und am 18.12. einen Termin beim Frauenarzt zur Erstuntersuchung bekommen. Wenn ich nun der Praxis mitteile, dass ich schwanger bin, kann dann der Vertrag noch ungültig gemacht werden wenn er noch nicht genehmigt ist? Es steht auch eine Klausel drin, „Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.01.2021, nicht jedoch vor dem Zeitpunkt, zu dem die Genehmigung des vorliegenden Anstellungsverhältnisses durch den Zulassungsausschuss für Zahnärzte wirksamen vorliegt.“ Es ist ja noch so früh in der SS (5. Woche) und es kann ja noch so viel passieren. Ich habe Angst, falls vor dem 01.01.2021 schief geht keine Anstellung zu haben, sie mir kündigen oder den Vertrag zurückziehen oder unwirksam erklären weil meine Approbation und die Genehmigung noch nicht vorliegt. Können Sie mir da weiter helfen? Mit freundlichem Gruß Franziska

von Kirschlolli2 am 04.12.2020, 20:45



Antwort auf: Arbeitsvertrag, Approbation und Schwangerschaft

Hallo, ich musste erst einmal googlen, was das ist. Sowas wie bei uns das Referendariat :-) Frage ist, ob die Genehmigung durch den Zulassungsausschuss wegen der Schwangerschaft verweigert werden kann - das weiß ich nicht. Da das eine Bedingung ist, steht das dem Beginn des Arbeitsvertrages entgegen. Ansonsten haben Sie einen unterschriebenen Vertrag, der ist nicht mehr rückgängig zumachen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.12.2020



Antwort auf: Arbeitsvertrag, Approbation und Schwangerschaft

Meiner Ansicht nach hängt hier die Wirksamkeit des Vertrages von einer behördlichen Genehmigung ab.Das heißt, das Arbeitsverhältnis beginnt erst, wenn die Zulassung erteilt wurde. Es ist die Frage, ob diese Zulassung von einer Schwangerschaft abhängt oder nicht. Ich tippe auf nein, denn die ärztliche (?) Zulassung hängt ja davon ab, ob die Voraussetzungen vorliegen (bestehen der Examen zB9 und nicht davon, ob ganz praktisch in einem Anstellungsverhältnis gearbeitet werden kann.

von Berlin! am 05.12.2020, 14:15



Antwort auf: Arbeitsvertrag, Approbation und Schwangerschaft

Das Examen ist bestanden, die Zulassung ist beantragt, braucht nur leider immer ein paar Wochen. Eine Bestätigung über die Bearbeitung habe ich auch.

von Kirschlolli2 am 05.12.2020, 21:28



Antwort auf: Arbeitsvertrag, Approbation und Schwangerschaft

Vielen Dank!

von Kirschlolli2 am 07.12.2020, 17:46



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