Folgendes Problem ich war bis Mitte April mit 30 Arbeitsstunden angestellt .
Vertrag wurde auf meinen Wunsch ab 19 .April auf 20 Arbeitsstunden reduziert. Kurze Zeit später wurde die Schwangerschaft 26.April vom Arzt festgestellt und den Arbeitgebern gemeldet .
Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber ausgestellt . Wie wird der mutterschutzlohn berechnet ? 3 Monate rückwirkend ? Oder wegen der Vertragsänderung weniger da eine Vertragsänderung ein (neuer Arbeitsvertrag ist ?
von
aufderwolke
am 02.05.2021, 21:44
Antwort auf:
Arbeitsstundenreduzierung vor schwangerschaft
Hallo,
Sie bekommen das, was Sie ohne BV bekommen würden. Sonst hätten Sie ja aufgrund der Schwangerschaft Vorteile.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.05.2021
Antwort auf:
Arbeitsstundenreduzierung vor schwangerschaft
Der Mutterschutzlohn berechnet sich nur nach dem aktuell gültigen Vertrag.
Mitglied inaktiv - 02.05.2021, 22:18
Antwort auf:
Arbeitsstundenreduzierung vor schwangerschaft
Du bekommst beim BV das Gehalt so wie vereinbart. Da du de Arbeitszeit reduziert hast, gilt der neue Vertrag.
von
MamaausM
am 02.05.2021, 22:20