Hallo Frau Bader, mich beschäftigt aktuell folgende Situation: Ich bin in Arbeitnehmerüberlassung angestellt und arbeite aus dem homeoffice. Im März werde ich dann direkt als Angestellte bei der Firma anfangen, bei der ich aktuell nur „ausgeliehen“ bin. Ich habe bisher weder meinem aktuellen noch dem zukünftigen Arbeitgeber meine Schwangerschaft mitgeteilt (aktuell 16. SSW), da ich durch die Tätigkeit aus dem homeoffice bisher keinerlei Grund dazu hatte. Könnte es für mich rechtliche Probleme geben, wenn ich dann im März meinem neuen Arbeitgeber die Schwangerschaft, dann schon 20. Woche, mitteile ? Irgendetwas in mir hält mich davon ab, die Schwangerschaft zu verkünden, obwohl ich ja aktuell schon in der Firma und im selben Team in Arbeitnehmerüberlassung tätig bin. Vielen Dank für Ihren wertvollen Rat !
von NinaLangstrumpf am 01.02.2023, 10:34