Hallo, ich arbeite bei meinem jetzigen Arbeitgeber nur noch bis 31.12.2022. Danach, also ab 01.01.2023 beginne ich meine Tätigkeit bei meinem neuen Arbeitgeber. Am Anfang Dezember 2022 beginnt mein Mutterschutz und wird bis ca. Mitte März 2023 andauern. Soweit ich weiß, errechnet sich der Arbeitgeberanteil am Mutterschaftsgeld anhand des Gehaltes der letzten 3 Monate vor dem Beginn des Mutterschutzes bei meinem jetzigen Arbeitgeber. Wird der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld durch den Wechsel zu meinem neuen Arbeitgeber angepasst oder bleibt es bei der zuvor berechneten Höhe? Danke und viele Grüße
von NouBohne am 28.08.2022, 12:24