Guten Tag, ich fange zum 01.06. einen neuen Job an. Nun bat mich mein bisheriger Arbeitgeber, meine verbleibenden Urlaubstage zu verplanen. Das tat ich für die bayerischen Osterferien (ich habe schulpflichtige Kinder). Diesen Urlaub bekomme ich nicht genehmigt, weil mein Kollege Elternzeit hat. Nun soll ich sie anders planen. Das ist doof, dass ich nun arbeiten muss, wenn die Kids frei haben, und ich Urlaub nehmen soll, wenn sie in der Schule sind. Nun meine Frage. Kann ich nicht genommene Urlaubstage mit zum neuen Arbeitgeber nehmen? Klingt für mich nicht plausibel, aber vielleicht gibt es ja da eine Regelung? Vielen Dank und viele Grüße
von JessicaK. am 10.03.2023, 11:01