alte Elternzeit verlängern obwohl man wieder arbeitet?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: alte Elternzeit verlängern obwohl man wieder arbeitet?

Guten Tag Frau Bader, mein Sohn wurde am 25.07.2019 geboren. Mit meinem AG wurde damals abgestimmt, dass ich nach einem Jahr wieder auf meine alte Stelle zurückgehen werde. Nun bin ich seit dem 25.07.2020 aber nicht auf meine alte Stelle zurückgekehrt und bin sehr unglücklich. Wäre es möglich, dass ich meine Elternzeit noch einmal beantrage und auf 30 Stunden gehe? Da wir uns noch ein weiteres Kind wünschen würden, möchte ich ungern das neue Elterngeld auf eine Teilzeitstelle berechnen lassen. Meiner Kenntnis nach, wird das Elterngeld aus der Arbeitszeit vor Elternzeit berechnet. Aus dem gleichen Grund, möchte ich mir gerade auch eigentlich nichts neues suchen. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank schon mal vorab.

von Anjus am 10.08.2020, 11:00



Antwort auf: alte Elternzeit verlängern obwohl man wieder arbeitet?

Hallo, 1. Was heißt, dass Sie nicht zurückgekehrt sind? Sind Sie einfach ferngebleiben? Das berechtigt den AG zur Kündigung. 2. Neu beantragen können Sie es mit Frist 7 Wo. - einen Anspruch haben Sie aber nicht 3. Das Eg wird aus den etzten 12 Mo. berechnet. Herausgenommen werden Monate mit MG und EG (bis zum 14 Lebensmonet) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.08.2020



Antwort auf: alte Elternzeit verlängern obwohl man wieder arbeitet?

Für das EG wäre es besser in VZ zu arbeiten. Dein Kenntnisstand ist da nämlich falsch da du weniger als 2 Jahre EZ eingereicht hast könnte der AG auch die EZ ablehnen. Erst ab dem 2ten Geburtstag könntest du auch ihne seine Zustimmung erneut in EZ. Mein rat, fangt mit dem Basteln für Kind 2 an, bleibe in VZ, zähneknirschend wenn du das selbe EG möchtest und wenn du in den Mutterschutz für kind 2 gehst erinnere dich daran das der AG gerne vergisst. Also für kind 2 dann 2 Jahre EZ einreichen, dann den Rest für kind 1 und dann das 3te Jahr für Kind 2. Wobei du erst einmal nur die 2 Jahre für Kind 2 mitteilen solltest, Rest im Hinterkopf behalten. So nimmst du die dir zustehenden 3 Jahre pro Kind wenigstens mit. Und solltest du planen in der EZ in TZ zu arbeiten, dann schreibe das direkt rein wenn du die EZ für kind 2 mitteilst. Am besten direkt mit Wunschzeiten. Lehnt der AG die nämlich dann nicht zeitnah ab, gilt die Meldung so komplett als zugestimmt ubd du hast mehr planungssicherheit.

von Felica am 10.08.2020, 11:15



Antwort auf: alte Elternzeit verlängern obwohl man wieder arbeitet?

Mit deinem ersten Elternzeitantrag hast du dich für 24 Monate gebunden, sprich du hast deinem Arbeitgeber verbindlich zugesagt, dass du nach einem Jahr wieder zu deinen alten Konditionen arbeiten gehst. Anrecht die Eltern(teil)zeit wieder einseitig anzumelden hast du erst ab dem 2. Geburtstag deines Kindes, denn dann sind die 24 Monate Bindungszeitraum abgelaufen. Aktuell kannst du nur auf die Kulanz deines Arbeitgebers hoffen, aber wenn der die neue Elternzeit ablehnt hast du kein Recht und keine Möglichkeit das zu ändern. Elternzeit ist kein (!) Verschiebetatbestand, sprich wenn du jetzt eine neue Elternzeit anmelden würdest, hätte das keinen Einfluss auf ein neues Elterngeld. Es gelten einfach wieder die 12 Monate vor Beginn des neuen Mutterschutzes, egal ob du da Teilzeit arbeitest, Vollzeit oder gar nicht.

von Dojii am 10.08.2020, 11:17



Antwort auf: alte Elternzeit verlängern obwohl man wieder arbeitet?

Deine Annahme, dass die Tatsache man sei in Elternzeit und das verschiebt das Elterngeld stimmt nicht!!!!! Massgeblich sind wieder die 12 Monate vor neuen Mutterschutz, wobei Monate mit EG (bis 14. Lebensmonat bei egplus bzw 12. Lebensmonat bei EG) und Monate mit Mutterschaftsgeld ausgeklammert werden. Du tust also gut daran, weiter vollzeit zu arbeiten, wenn es das gleiche eg wie bei Kind 1 sein muss

Mitglied inaktiv - 10.08.2020, 11:56



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