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Wiederaufnahme der Arbeit nach Elternzeit

Thema: Wiederaufnahme der Arbeit nach Elternzeit

Hallo, ich bin das erste mal hier und hätte eine Frage. Meine Maus wird im Januar 3 Jahre und geht dann in den Kindergarten. Da ich noch nie die Situation hatte, nach der Elternzeit wieder arbeiten zu gehen, wollte ich mal fragen, ob es da eine Regelung gibt. Wie geht es weiter? Muss da ein Gespräch vorab geführt werden zwischen dem AG und mir, oder gehe ich einfach am 11.01.08 wieder arbeiten, oder gehe ich auf meinen Arbeitgeber zu? Ich habe keinen Plan. Eigentlich würde ich gerne noch so ca. 4 Wochen zu Hause bleiben, dass ich für die Eingewöhnungszeit in den Kindergarten jederzeit abrufbereit bin, falls etwas wäre. Hat da jemand von euch Erfahrungen, wie das läuft? Seit Mai diesen Jahres habe ich einen Job auf € 400,-- Basis. Der ist aber nicht bei meinem AG. Hätte ich den melden müssen? Es sind ca. 20 Stunden im Monat. Ich habe ihn noch nicht gemeldet. Der Job, den ich mache, hat nichts mit der Branche meines AG zu tun. Es ist lediglich so, dass beides Buchhaltung ist. das eine ist in der Reifenbranche, das andere ist in der Tierbranche. Ich wäre euch echt dankbar, wenn ihr mir helfen könntet. Liebe Grüße Sabine

Mitglied inaktiv - 10.09.2007, 13:11



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Hallo, ich würde mich schon mal bei meinem Arbeitgeber vor Antritt der Arbeit melden. Dann kannst Du auch klären ob Du noch 4 Wochen zu Hause bleiben kannst. Hast Du eventuell noch Resturlaub der vor der Elternzeit übrig geblieben ist? Dann würde ich den beantragen. Sonst mußt Du mit Deinem AG klären wie die 4 Wochen machbar sind. Zu Deiner 2. Frage: Den Nebenjob mußt Du nicht nur melden, sondern Dir sogar von Deinem AG genehmigen lassen. LG Sibs

Mitglied inaktiv - 10.09.2007, 13:23



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Du hast kein Anrecht darauf, noch zuhause zu bleiben, es sei denn, Du hast noch Resturlaub aus der Zeit vor der EZ. Der AG könnte Dir unbezahlten Urlaub geben, muss er aber nicht. Und Du wärst dann auch nicht mehr über den AG krankenversichert. Zum Nebenjob wurde ja schon alles gesagt. Ich würde mich auch zeitig mal beim AG melden und über die berufliche Zukunft mit ihm sprechen.

Mitglied inaktiv - 10.09.2007, 13:43



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Hallo ihr beiden, danke für eure Antworten. Das mir kein unbezahlter Urlaub zusteht nach der Elternzeit, weiß ich. Ich wußte nur nicht, ob es da eine Regelung gibt, ob und wer auf wen zu kommt. Das mit dem Nebenjob wußte ich allerdings nicht. Ich dachte eigentlich, dass man unter 30 Stunden im monat dem AG nicht melden muss. Na ja, dann werde ich mich mal mit meinem AG in Verbindung setzen. Liebe Grüße und noch mal danke Sabine

Mitglied inaktiv - 10.09.2007, 14:51



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Ich kann nur empfehlen frühzeitig Gespräche mit dem AG zu führen, häufig ist dann vieles im beiderseitigen Einvernehmen möglich. Nicht nur Du kannst besser planen, auch Dein AG kann Dich besser wieder eingliedern, Seminare etc. planen. ;-) Birgit

Mitglied inaktiv - 10.09.2007, 17:20



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Hallo Birgit, ja, dass denke ich auch. Wenn ich nämlich keinen unbezahlten Urlaub nehmen kann, hätte ich unter Umständen ein Problem, falls die Maus Theater ohne Mama machen sollte, dann muss der Papa sich Urlaub nehmen, denn ich habe, wenn überhaupt, dann nur noch 2 Tage. Ich weiß nicht mal, ob mir die zustehen. Eigentlich denke ich, dass ich sie bekommen müsste. Liebe Grüße Sabine

Mitglied inaktiv - 10.09.2007, 17:51



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Hallo, mein Mann hat inzwischen mal gegooglet und hat eine Seite gefunden, wo unter Finanztipp stand, dass man dem AG nicht Bescheid geben muss, wenn man eine Nebentätigkeit ausführt, solange es keine Konkurrenz zu ihm ist und man seine Tätigkeit trotzdem noch voll ausführen kann. D.h. Wenn man während der Berufstätigkeit einen Nebenjob ausübt, braucht man den AG NICHT darüber informieren, also braucht man das während der Elternzeit auch nicht. Bei berufstätigen ist es allerdings so, wenn der AG das Gefühl hat, dass sein MA auf Grund der Nebentätigkeit nicht mehr seine volle Leistung bringt, dann kann er ihm die Tätigkeit verbieten. Auf dieser Seite stand sogar, dass der AG eine Nebentätigkeit nicht mal vertraglich verbieten kann. Diese Klausel sei im Vertrag nichtig. Sie haben aber scheinbar geschrieben, dass sie es empfehlen, dem AG mitzuteilen, aber wenn man es nicht tut, hat das keine Konsequenzen. Liebe Grüße Sabine, die aber heute Abend trotzdem noch mal googlet.

Mitglied inaktiv - 10.09.2007, 17:59



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Doch die Nebentätigkeit MUSS gemeldet und vom AG genehmigt werden. Schreibt Frau Bader, Rechtsanwältin hier im Forum, fast täglich. Der AG kann sie nur normalerweise nicht verbieten.

Mitglied inaktiv - 10.09.2007, 19:42



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Doch, es steht im BErzGG klar drin, daß der AG nebentätigkeiten in der EZ genehmigen muss. Das hat nichts mit dem allgemeinen Arbeitsrecht zu tun!!! Wenn es für bestimmt Fälle eine klare gesetzliche Regelung gibt, dann gilt diese. Désirée

Mitglied inaktiv - 11.09.2007, 11:33



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Ein Nebenjob ist neben einer versicherungspflichtigen Anstellung IMMER genehmigungspflichtig! Der AG kann die Genehmigung allerdings nur verweigern, wenn gewichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen (Konkurrenz, Übermüdung, Leistungsabfall...). Richtig ist, dass ein pauschales Verbot von Nebentätigkeiten im Vertrag nichtig ist, da der AG eben in vielen Fällen zur Genehmigung verpflichtet ist. Also: schnell mit dem AG sprechen... Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 11.09.2007, 13:09



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Kläre im Kiga, dass Dein Kind ab 2. Januar zur Eingewöhnung kommen kann. Dann seid Ihr weitgehend damit durch. Mit dem AG würde ich aber auch rechtzeitig sprechen. Du kannst doch nicht einfach auf der Matte stehen. Trini

Mitglied inaktiv - 11.09.2007, 07:55



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Hallo Trini, das mit dem Kiga geht nicht. 1. sind bei uns Kigaferien und 2. habe ich mit der Leiterin schon gesprochen und sie sagt, sie nehmen die Kinder erst ab 3 Jahren und geben dann 2 Schnuppertage. Das mit dem AG verhält sich so, dass ich nicht nur am 3. Geburtstag meiner Maus auf der Matte stehen könnte, sondern müsste. Wenn keine andere Absprachen getroffen werden, muss man am 3. Geburtstag des Kindes wieder bei seinem AG erscheinen. Das ist im Grunde so, wie wenn du Urlaub gehabt hättest. Da meldest du dich ja auch nicht vorher beim AG. Im Grunde ist es ja auch Erziehungsurlaub. Liebe Grüße Sabine

Mitglied inaktiv - 11.09.2007, 08:34



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In drei Jahren ändert sich so viel. Nach dem Erziehungsurlaub hast Du ja auch nicht Anspruch auf DEINEN Arbeitsplatz, sondern auf EINEN gleichwerteigen Arbeitsplatz. Insofern halte ich ein Gespräch (vielleicht schon jetzt??) durchaus nicht für dumm. Wenn der Kiga dermaßen unbeweglich ist, solltest Du auch darüber nachdenken, eine eventuelle unbezahlte Freistellung bis zum 31.1. zu erbitten. Trini

Mitglied inaktiv - 11.09.2007, 09:44



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Zu der Kiga-Eingewöhnung: ich habe diese so gelegt, dass sie VOR Arbeitsbeginn liegt. Dein AG ist nicht verpflichtet, dir gleich am Anfang frei zu geben, im Gegenteil, ich denke, dass das keinen guten Eindruck macht. Kommt natürlich auf die, nennen wir es mal Arbeitnehmerfreundlichkeit deines AGs drauf an. Auch sonst ist ein Gespräch mit deinem AG sicher angebracht. Auf jeden Fall, wenn du jetzt eine andere Stundenzahl arbeitest oder wenn dein alter Arbeitsplatz nicht mehr frei ist und du neuen Aufgaben bekommst. Ich würde auf jeden Fall mal bei meinem ChefIn durchklingeln. LG Berit

Mitglied inaktiv - 11.09.2007, 22:26



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Hallo, ich denke auch, je früher dein AG weiß, dass du tatsächlich wiederkommen willst, desto besser kann er dich einplanen. Außerdem signalisiert du damit ein gewisses Interesse an der Arbeit, wenn du dich frühzeitig meldest. Besonders wichtig ist das, wenn du auch noch möchtest, dass dir dein Arbeitgeber in gewissen Dingen entgegenkommt, wie z. B. im Anschluss an die Elternzeit eine unbezahlte Freistellung oder evtl. andere Arbeitszeiten als früher. Aber ich würde auch versuchen die Kiga-Eingewöhnungszeit auf die Zeit zu legen, wo du sicher noch zuhause bist. Und wenn die Einrichtung, wo deine Tochter hingehen wird, dermaßen unflexibel ist, dann würde ich mich evtl. auch nach einer anderen Einrichtung umgucken, denn wer weiß, wie sehr die dir dann entgegenkommen, wenn du wieder richtig drin bist im Job udn dann wirklich mal was ist (oder auch in punkto Ferienschließungzeiten, Notgruppen für berufstätige Eltern, Über-Mittag- oder Nachmittagsbetreuungen ... - wenn sie so unflexibel sind, dann denke ich, dass sie tenziell eher arbeitnehmer- und kundenunfreundlich eingestellt sind). Viele Grüße & guten Start Sylvia

Mitglied inaktiv - 13.09.2007, 14:43