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Verdienst/Job nach Elterngeld

Thema: Verdienst/Job nach Elterngeld

Hallo zusammen, ich habe folgende Frage, vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen: Ich möchte nach der Geburt zunächst zwei Jahre Elternzeit beantragen, aber wahrscheinlich nach einem oder 1 1/2 Jahren schon wieder halbtags arbeiten gehen, je nachdem, wie die Betreuungssituation dann ist und ich einen Krippenplatz für mein Kind erhalte. Elterngeld möchte ich für die ersten 12 Lebensmonate des Kindes beziehen. Angenommen, ich würde nach einem Jahr halbtags wieder arbeiten gehen wollen, dann ist der Bezugszeitraum des Elterngeldes ja zu Ende. Kann mir dann hier irgendetwas abgezogen oder angerechnet werden in Zusammenhang mit dem Elterngeld? Wäre ich während des Elterngeldbezuges arbeiten gegangen, wäre der Verdienst ja angerechnet worden. (Ich hoffe, es ist verständlich, worauf ich hinauswill ) Vielen lieben Dank für jede Hilfe! Emmi-Mami

von Emmi-Mami am 10.09.2012, 14:31



Antwort auf Beitrag von Emmi-Mami

hallo, war bei mir genau der gleiche fall.dir wird nichts abgezogen vom gehalt.du erhälst ja kein elterngeld mehr wenn du es genau für 1 jahr beantragt hast.also,auch rückwirkend,falls du das meinst, wird dir nichts abgezogen. LG marijana

von marijanam79 am 10.09.2012, 14:38



Antwort auf Beitrag von marijanam79

Hallo marijana, vielen Dank für die super fixe Antwort ;-) Da bin ich ja schon mal einigermaßen beruhigt. Ich war mir einfach nicht sicher, denn wenn ich das Elterngeld z. B. auf zwei Jahre splitten lassen würde, würde mir ja sicherlich etwas angerechnet werden, da nach einem Jahr der Bezugszeitraum ja noch nicht zu Ende ist, oder? Warst Du denn damals bei Deinem alten Arbeitgeber wieder in Teilzeit tätig oder woanders? Durch diese ganzen Vorschriften und Regelungen muss man auch erst mal durchblicken :) LG zurück!

von Emmi-Mami am 10.09.2012, 14:51



Antwort auf Beitrag von Emmi-Mami

hi, wenn du auf 2 jahre splittest,im 2. jahr arbeitest,dann wird es angerechnet. ich bin ein halbes jahr nach der geburt zum chef und sagte dass ich nach einem jahr elternzeit arbeiten möchte.aber nur in teilzeit 32,5 std/woche.er meinte nur:ok,kein problem.hab eigentlich erst nach 14 monaten angefangen da ich erst spät nen krippenplatz bekommen hab und bei der eingewöhnung dabei sein wollte und falls was schief geht am anfang.da war mein ag gott sei dank recht locker und ich hab erst ne woche vorm arbeitsbeginn angerufen bei ihm und sagte dass ich nächste woche wieder anfange. LG marijana

von marijanam79 am 10.09.2012, 17:22



Antwort auf Beitrag von Emmi-Mami

... darf man nur 30h/Woche arbeiten! Wenn man mehr arbeitet ist man NICHT MEHR in EZ. Ab dem 2. Lebensjahr (bzw. ab dem 15. Lebensmonat bei Alleinerziehenden) würde auf das Elterngeld nichts mehr angerechnet, auch wenn man es sich auf zwei Jahre auszahlen lässt (BEZOGEN wird das EG IMMER in den ersten 12 (bzw. 14) Lebensmonaten - es wird bei Splittung nur später AUSGEZAHLT). LG Sabine

Mitglied inaktiv - 11.09.2012, 08:22



Antwort auf Beitrag von Emmi-Mami

Hallo Sabine und Marijana, vielen Dank für die erneuten Antworten, das hat mir schon mal sehr weitergeholfen. Vor Ablauf des ersten Lebensjahres meiner Tochter käme eine Teilzeitbeschäftigung für mich ohnehin wohl nicht infrage, ich kann mir einfach nicht vorstellen, das Würmchen SO früh schon abzugeben, und durch das Elterngeld hat man ja eine gewisse finanzielle Stütze. Aber falls ich nach dem 12. Lebensmonat wieder arbeiten möchte, bin ich ja, was den Bezug des Elterngeldes betrifft, auf der sicheren Seite, da nichts angerechnet wird, so viel habe ich jetzt gelernt ;-) Insofern lieben Dank für Eure Hilfe!! LG Emmi-Mami

von Emmi-Mami am 11.09.2012, 12:21