Hallo Sylvia, danke für deine Antwort. Ich wollte ohnehin demnächst mit meinem Chef Kontakt aufnehmen. Ich wußte einfach nicht, ob es da eine gesetzliche Regelung gibt, denn ich wollte eben meinem Chef auch nicht vorgreifen. Inzwischen habe ich festgestellt, dass es gar nicht so einfach ist, eine klare Aussage zu bekommen, wann eigentlich wer mit wem Kontakt aufnehmen muss zwecks Wiederaufnahme der Arbeit. Bei dem einen Betrieb muss man 6 Monate vorher Kontakt aufnehmen, beim anderen 3 Monate vorher, beim nächsten 4 Wochen vorher und wieder andere sagen, dass der 3. Geburtstag des Kindes ohne weitere Absprache der 1. Arbeitstag ist. Das ist alles recht verwirrend. Ich denke aber, wenn es eine andere Regelung gäbe, als diese, dass der 3. Geburtstag des Kindes der 1. Arbeitstag wäre, dann müsste man seine Mitarbeiterinnen darauf aufmerksam machen. Ich finde das alles sehr schwierig. Na ja, da ich ja aber noch etwas länger zu Hause bleiben möchte, werde ich ohnehin mit meinem Chef Kontakt aufnehmen. Zum Kindergarten muss ich sagen, dass es ein sehr guter und entsprechend gefrageter Kindergarten ist. Ich kann mich eigentlich von und zu schreiben, dort einen Platz zu bekommen. Da noch ein anderes Kind hier aus dem Neubaugebiet dort in den Kiga geht, könnten wir uns dann auch abwechseln mit dem Abholen, weil der Kiga nicht so nah bei uns ist. Ich denke nicht, dass mein Chef da Probleme macht, denn eine Kollegin von mir hat das genauso gemacht. Er kann eigentlich nicht her gehen und der anderen den unbezahlten Urlaub genehmigen und mir nicht. Das wäre nicht wirklich fair mir gegenüber. Wegen meiner Arbeitszeit, das ist kein Thema. Ich habe schon vor der Schwangerschaft nur halbtags gearbeitet und werde das jetzt nicht ändern. Liebe Grüße Sabine