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ÖD: Was heißt denn, eine Stelle ist grundsätzlich teilzeitgeeignet?!

Thema: ÖD: Was heißt denn, eine Stelle ist grundsätzlich teilzeitgeeignet?!

Hallo zusammen, ich kenne mich in der öffentlichen Verwaltung nicht so gut aus - lese aber immer wieder diesen Passus...Wie genau ist das auszulegen? Es wird eine VZ-Stelle ausgeschrieben. Wie weit geht denn dann die "Teilzeiteignung"? Wie stehen die Chancen, wenn man dann "nur" in Teilzeit arbeiten möchte? Gibt es "Bewerbungsstandards" für den ÖD? Derzeit bin ich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in Teilzeit, aber es sieht so aus, als würde unser Standort "umgezogen" (gut 400km) und da würde ich nicht mitwollen. Bleibt also nur, sich schon mal nach Alternativen umzusehen...kann ja auch nicht schaden, wenn der Umzug nix wird...denn die Gerüchte halten sich hartnäckig und einen Versuch gab es schon für einen Teilbereich...wurde dann abgebrochen, aber ich denke, das ist nur eine Frage der Zeit ;-(( lg heike

Mitglied inaktiv - 21.01.2010, 18:39



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Bei uns (Kommunalverwaltung) bedeutet das, dass z.B. Jobsharing möglich wäre. Also zwei Halbtagskräfte, die sich eine Vollzeitstelle teilen. Hin und wieder gibt es auch Stellenausschreibungen für Vollzeitstellen, die grundsätzlich (je nach Aufgabenbereich) auch stundenreduziert werden können (also z.B. "nur" 35 Stunden o.ä.)

Mitglied inaktiv - 21.01.2010, 21:17



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Ich arbeite im ÖD und hatte mich auf eine Vollzeitstelle beworben, die dann für mich auf 75% reduziert wurde. Nach dem zweiten Kind hab ich sie auf 66% reduziert. Voraussetzung ist natürlich, dass dir das genehmigt wird und du deine Arbeit trotzdem schaffst etc. lg caro

Mitglied inaktiv - 26.01.2010, 12:20