Hallo zusammen, ich kenne mich in der öffentlichen Verwaltung nicht so gut aus - lese aber immer wieder diesen Passus...Wie genau ist das auszulegen? Es wird eine VZ-Stelle ausgeschrieben. Wie weit geht denn dann die "Teilzeiteignung"? Wie stehen die Chancen, wenn man dann "nur" in Teilzeit arbeiten möchte? Gibt es "Bewerbungsstandards" für den ÖD? Derzeit bin ich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in Teilzeit, aber es sieht so aus, als würde unser Standort "umgezogen" (gut 400km) und da würde ich nicht mitwollen. Bleibt also nur, sich schon mal nach Alternativen umzusehen...kann ja auch nicht schaden, wenn der Umzug nix wird...denn die Gerüchte halten sich hartnäckig und einen Versuch gab es schon für einen Teilbereich...wurde dann abgebrochen, aber ich denke, das ist nur eine Frage der Zeit ;-(( lg heike
Mitglied inaktiv - 21.01.2010, 18:39