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Mutterschutzgeld

Thema: Mutterschutzgeld

Hallo, meine 1jährige Elternzeit ist vorrüber und ich müsste bis zu meinem neuen Mutterschutz noch 7Wo. arbeiten, bin aber vorraussichtlich für die gesamte Zeit krankgeschrieben wegen SS bedingten Beschwerden. Es ist ja dann so, dass ich 6Wo. mein Gehalt beziehe und den Rest Krankengeld bekomme nicht wahr?? Wieviel Prozent? Dann ist meine Frage noch, mein AG ist der Meinung er habe nichts mit dem Mutterschutz zu tun, aber auch da muss er doch den Mutterschutzgeldzuschuss bezahlen oder? LG

Mitglied inaktiv - 13.10.2008, 23:09



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Stelle die Frage mal der Anwältin Frau Bader. Die weiß das. LG ULrike

Mitglied inaktiv - 14.10.2008, 09:16



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Hi, wenn du nur ein Jahr Elternzeit genommen hast, dann müsstest du theoretisch wieder arbeiten, würdest also auch Gehalt beziehen. Wenn du nun aber krank geschrieben bist (>6 Wochen ist ein BV besser, da bekommst du volles Gehalt -ohne Kürzung nach 6 Wochen - und dein AG bekommt es wieder, er hat dadurch also keine Einbußen. Bei Krankheit dagegen muss der AG 6 Wochen aus eigener Tasche weiterzahlen, dann kommt Krankengeld von der gesetzl. KV), musst du nicht arbeiten. Der Anspruch auf Mutterschutzgeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Netto-Einkommen der 3 Kalendermonate VOR Beginn des MuSchu - 13,- Eur/Tag zahlt die KV, die Differenz stockt der AG auf. Daher kann es sein, dass dein AG da nichts zuzahlen muss, denn der Netto-Verdienst aus theoretischen 6 (7) Wochen / 90 Tage könnte niedriger ausfallen als die 13,- Eur, die ja schon die KV übernimmt. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 14.10.2008, 09:37



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, danke, hmm...aber wenn es heißt die letzten drei Monate dann müsste doch weil es ja nur 7Wo. waren die restliche Zeit von vor der Elternzeit berücksichtigt werden oder? Das Problem ist mein FA war nicht da und meine Hebamme gab mir erstmal eine AU für zwei Wochen,jetzt habe ich den FA Termin und ich kann ja schlecht zu ihm sagen er soll mir eher ein BV geben nicht wahr? Also das ich nicht mehr arbeiten kann,soll steht ja fest, aber die Frage ist was gibt er mir, Hebamme meinte mal man kann nicht so einfach ein BV erstellen(aber mal unter uns, da habe ich aber schon andere Sachen gehört...) Es ist ja so das ich SS bedingte Beschwerden habe, zugleich mir mein Chef aber komischer Weise, meinen alten Job zusprach, den ich sowieso nicht ausüben dürfte, dann stünde mir doch ein BV zu oder? Danke LG

Mitglied inaktiv - 14.10.2008, 13:35



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Hi, für das Mutterschutzgeld ist es nicht relevant, ob du davor in Elternzeit warst, da zählt nur der tatsächliche Geldfluss, d.h. bei dir wird aus den 7 Wochen der Mittelwert für 3 Monate berechnet. Anders ist die Berechnung beim Elterngeld, da werden Zeiten des Elterngeldbezugs und von sonstigen SS-bedingten Erwerbsminderungen (BV) außen vor gelassen und ein weiter zurückliegender Zeitraum angenommen. Zum BV: Sprich deinen FA auf die Situation an, er kann auch jetzt noch ein BV im Anschluss an die AU ausstellen. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 14.10.2008, 15:02