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Kranktage??

Thema: Kranktage??

Meine frage wieviel kinderkranktage gibt es???

Mitglied inaktiv - 15.12.2008, 15:24



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Hi, meines Wissens nach 10 pro Kalenderjahr, bei Alleinerziehenden 20. Aber ob pro Kind oder allgemein pro Arbeitgeber ... keine Ahnung. Leider bin ich nicht in dem Genuss, weil unsere privat versichert ist, da gibt es das nicht.

Mitglied inaktiv - 15.12.2008, 16:41



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4-5 , egal wie viele Kinder.

Mitglied inaktiv - 15.12.2008, 18:56



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bei alleinerziehenden 20 bei partnern/ehepaaren 20 oder 10 pro elternteil krankenschein dann bei der krankenkasse einreichen, die zahlen dann die differenz zum gehalt (leider aber nicht alles)

Mitglied inaktiv - 15.12.2008, 19:51



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Mein Mann ist Beamter - das sind 4 Kinderkranktage ich bin Angestellte - das sind 10 Kinderkranktage sind zusammen 14 bei 2 Kindern, wenn wirklich mal was ist, da die beiden auch eher hintereinander, statt gleichzeitig was haben, wird das echt knapp. Ohne Oma geht das schon mal ganz schlecht. Mein AG hat Laptops, so dass wir auch Homeoffice machen können - wenn der Chef zustimmt, was leider nicht immer der Fall ist. Ohne dies wäre das wirklich knapp bemessen! LG Nicole

Mitglied inaktiv - 16.12.2008, 09:32



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Für gesetzlich Versicherte gilt: 10 Krankentage pro Kind und Elternteil, maximal aber 25 Tage pro Kalenderjahr pro Person. Für Alleinerziehende 20 Tage pro Kind, max. 50 Tage im Jahr.

Mitglied inaktiv - 16.12.2008, 11:52



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Wenn nicht bei Dir, hast Du zwar Anspruch auf unbezahlte Freistellung, nicht aber auf Kinderpflegekrankengeld. Wenn sie aber bei Dir versichert sind, kann sich Dein Mann auch die 10 Tage unbezahlt freistellen lassen und erhält den Besoldungsausfall von der KK der Kinder. Trini

Mitglied inaktiv - 16.12.2008, 12:22



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Die Kinder sind bei mir gesetzlich versichert. Ist SU denn unbezahlt? Das weiß ich jetzt gar nicht. LG Nicole

Mitglied inaktiv - 16.12.2008, 12:31



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Ich bin auch Beamtin und habe pro Jahr 7 Kranktage pro Kind, jedoch max. 20 insgesamt. Wir haben 3 Kinder und ich bekomme die 20 Tage im Jahr. LG Conny

Mitglied inaktiv - 16.12.2008, 20:35



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Die vier Tage Sonderurlaub (beim Bund sogar pro Kind) sind bezahlt, aber Dein Mann kann zusätzlich noch die 10 Tage unbezahlte Freistellung (mit Kinderpflagekrankengeld) von der Kasse bekommen. Trini

Mitglied inaktiv - 17.12.2008, 08:54



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Ich bin Beamtin und habe 10 Tage bezahlte Freistellung,wenn mein Kind krank wird. Meine Tochter ist mit mir privat versichert. Mein Mann ist "ganz normal" pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse. Kriegt er auch 10 bezahlte Kinderkranktage??? Auch, wenn unser Kind privat versichert ist??? Wie läuft das da? Wäre für Hinweise sehr dankbar!

Mitglied inaktiv - 17.12.2008, 13:43



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wieso hast du denn 10 Tage??? Als BEamtin ja eingetlich nur 4-5...??? Woher weißt, du, dass du 10 Hast? Über deinen Mann kann cih dir cnihts sagen...

Mitglied inaktiv - 17.12.2008, 14:18



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Hallo Henni! Ich bin Kommunalbeamtin (Stadtoberinspektorin) und habe mich diesbezüglich beim Personalamt schlau gemacht. Es ist wohl so, dass Ausgangspunkt tatsächlich 4 Tage sind. Wenn frau aber eine gewisse Einkommensgrenze UNTERschreitet, dann wird auf die 10 Tage aufgestockt. Ich mache knapp 75 % mit A10 und das liegt halt einiges unter der besagten Grenze (weiß allerdings nicht ganz genau, wo diese Grenze liegt). Ich habe dieses Jahr auch meine 10 Tage voll ausschöpfen müssen (bzw. befinde mich grad mit Tag 9 daheim und mache morgen meinen letzten Kinderkranktag). Wenn ich wüßte, wie das bei meinem Mann läuft, dann würde ich mich gern mal mit ihm abwechseln wollen... Es ist immer so blöd, wenn erstmal nur ich ausfalle. Hab ne ziemlich wichtige Stelle im Schulamt und wenn ich nicht da bin, bleibt meist alles liegen...

Mitglied inaktiv - 17.12.2008, 15:16



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Er bekommt keine Kinderpflegekrankengeld. Freigestellt werden kann er auf jeden Fall unbezahlt. Ich bin Angestellte im Öffentlichen Dienst (Bund) und habe (den Beamten gleichgestellt) vier Tage pro Kind, mein Mann ist Angestellter beim Land und hat 4 Tage für beide zusammen. Trini

Mitglied inaktiv - 18.12.2008, 08:20



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Ist bei uns umgekehrt - mein Mann ist der Beamte und hat auch 10 Tage, die bezahlt werden (Mann und Sohn sind privat versichert). Ich hab Anspruch auf 10 Tage, die ich aber unbezahlt frei gestellt werde (ich bin in der Holzklasse versichert). Viele Grüße Susanne

Mitglied inaktiv - 18.12.2008, 13:34



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Hallo Trini und Syko! Danke für Eure Antworten... Jetzt hab ich zwei Varianten. Die Eure (die mir logisch erscheint) und die, dass mein Mann dann von SEINER Krankenkasse eine Lohnerstattung erhält... Was jetzt auch immer richtig ist *gg* Fakt ist, solange es nicht gesichert ist, dass mein Mann eine Art von Verdienstausfall bekommt, können wir es uns nicht wirklich finanziell leisten, dass er mit Kinderkrankenschein zuhause bleibt. Er ist der Vollzeitverdiener, ich nur die "Teilzeitschlampe" ;-) Dann werd ich also zum Leidwesens meines Chefs immer zuerst dran sein, wenn´s Kind krank ist und einfach hoffen, dass meine 10 Tage und Männes Überstunden reichen, um Töchterchens Asthmabedingte Ausfälle aufzufallen! Dankeschön! Gruß, dieElle

Mitglied inaktiv - 18.12.2008, 13:39



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Da sist daoch ganz einfach zu klären. Ein Anruf bei der gesetzlichen KK Deiner Kinder reicht. Aber (als meine Jungs noch gesetzlich verichtert waren) habe ich diesen hübschen Zettel vom Kinderarzt bekommen, wo der AG des feigestellten Elternteils halt den Verdienstausfall eingetragen hat. Hätte ich jemals diese 10 Tage ausgeschöpft, hätten mir DANACH noch vier Tage bezahlter Sonderurlaub zugestanden. Jetzt sind die Kinder in der PKV ohne Kinderpflegekrankengeldanspruch und wir hätten nur den Sonderurlaub, den wir aber auch bisher nicht gebraucht haben. Mich wundert allerdings, dass Du die Kinder bei Dir gesetzlich verichern darfst, obwohl Dein Mann der Hauptverdiener ist. Unsere Jungs sind mit Papas Wechsel in die PKV bei mir aus der Familienvericherung "geflogen". Trini

Mitglied inaktiv - 19.12.2008, 08:13



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Jetzt hast Du was falsch verstanden! Meine Tochter ist NICHT in der gesetzlichen KV, sondern bei mir in der Privaten! ICH bin die Beamtin, mein Mann ist Banker. Da kann ich keine gesetzliche KV meiner Tochter anrufen! Den hübschen Zettel, den bekomme ich auch immer. Der wird halt nur nicht hinten ausgefüllt, weil ich als Beamtin ohnehin meine Bezüge weitergezahlt bekomme. Mir gehts darum, wie das bei meinem Mann läuft. Da werde ich am Montag mal SEINE Krankenkasse anrufen und mich dort informieren. Mein Mann arbeitet Vollzeit, StKl. 3 und ich 30 Std./Woche auf StKl. 5. Es war kein Problem, meine Tochter mit Beihilfeanspruch bei mir privat zu versichern, anstatt beim Papa in der gesetzlichen KV. Grüßle, Elle

Mitglied inaktiv - 19.12.2008, 19:43



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Für Deine Tochter zahlt Deine KK aber kein Kinderpflegekrankengeld, insofern bekommt Papa auch keinen Lohnausfall erstattet. Trini PS: Freiwillig raus aus der Familienversicherung ist immer möglich, nur leider darf man nicht drin bleiben, wenn der "Großverdiener" in der PKV ist.

Mitglied inaktiv - 22.12.2008, 08:37