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Elterngeld

Thema: Elterngeld

Hallo ich informiere mich gerade über das EG. Mir ist was nicht klar: Bekomme ich 12 Monate 300 Euro, wenn mein Mann 2 Monate nimmt (14 Monate zusammen) oder nur 10 Monate 300 Euro? Es liegen keine körperl. Beinträchtigungen vor. Vielen Lieben Dank GLG Soma

Mitglied inaktiv - 08.08.2009, 23:58



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ich habe z. Zt. einen Minijob. Mir steht nur vom Bundesversicherungsamt Mutterschaftsgeld zu (ca. 210 Euro) bekomme ich nach der Geburt die 12 Monate 300 Euro gezahlt? Danke !! Soma

Mitglied inaktiv - 09.08.2009, 00:44



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Zumindest bei berufstätigen Müttern wird die Mutterschutzzeit angerechnet und schwupp sind es effektiv wieder nur 10 Monate Elterngeld, die vom Staat gezahlt werden. Wenn der Mann auch noch 2 Monate nimmt, dann halt 12 Monate insgesamt. Während der 8 Wochen des Mutterschutzes bekam ich kein Elterngeld, weil dann ja die Krankenkasse ihren Teil bezahlt (ich glaube 13 Euro am Tag) und der Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Gruss Katrin

Mitglied inaktiv - 09.08.2009, 08:46



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Monat 1 und 2 = Mutterschaftsgeld, 13 Euro je Tag Monat 3 bis 12 = Elterngeld 300 Euro im Monat oder die Hälfte, dann 20 Monate, aber verdienst du unter 1000 Euro wird da noch was aufgeschlagen, könnte also auch etwas mehr werden. Monat 13 und 14 = Elterngeld für deinen Mann = 67% von seinem Gehalt Danach kannst du Landeserziehungsgeld für 6 Monate beantragen, gibt es aber nur in 5 Bundesländern, müsstest bei der Elterngeldstelle nachfragen ob es das bei dir gibt. Ich würde in Erwägung ziehen, das Elterngeld auf 2 Jahre (effektiv 20 Monate) mit halber Höhe zu splitten, da ihr dann ggf. von der Einkommensgrenze soweit unten seid, dass ihr ggf. Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen könnt. Die nettogrenzen liegen hier bei mir bei ca. 1500 Euro. Auf die Art kannst du länger zuhause bleiben. Ab dem 13. Monat deines Kindes kannst du auch ohne Anrechnung auf das Elterngeld deinen Job wieder aufnehmen.

Mitglied inaktiv - 09.08.2009, 12:31



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Danke Hotsprings aber ich verdiene nur 200 Euro im Monat und bekomme vom Bundesversicherungsamt die 210 Euro einmalig. Meine Frage: Bekomme ich 12 Monate 300 Euro? (Mein Mann soll die ersten 2 Moante nehmen) Wer hat sowas schon mit MINI-Job mitgemacht?

Mitglied inaktiv - 09.08.2009, 19:13



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Nein du bekommst nur 10 Monate 300 Euro (EG).

Mitglied inaktiv - 09.08.2009, 20:05



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Dann bekommst du 2 Monate lang die 210 Euro Mutterschaftsgeld und 10 Monate 300 Euro Elterngeld. Dein Mann bekommt für die ersten 2 Monate 67% von seinem Gehalt. 300 Euro ist der Sockelbetrag, den bekommt man mindestens.

Mitglied inaktiv - 09.08.2009, 20:30



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also wenn ich ein Mini-job habe bekomme 210 Euro vor der Geburt und die ersten 2 Monate nach der Geburt ?? (Ich dachte es wären einmalig 210 Euro) wäre ich "nur" Hausfrau bekäme ich dann 12 Monate 300 € ?

Mitglied inaktiv - 09.08.2009, 21:12



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ja wenn du "nur" Hausfrau bist dann bekommst du die 300€ 12 Monate.

Mitglied inaktiv - 09.08.2009, 21:18



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das ist doch der Gipfel hey ist das fair?

Mitglied inaktiv - 09.08.2009, 21:30



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nein, also ich sehe die 210 Euro bekomme ich nur einmal, nicht 6 Wochen vor und 8 Wochen danach!! Naja, werde mal anrufen

Mitglied inaktiv - 09.08.2009, 21:56



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Hallo Soma, ich sehe es etwas anders und bin der Meinung, dass du für 12 Monate je 300 Euro kriegst. In den ersten 8 Wochen gibts IM REGELFALL Mutterschaftsgeld, das auf das Elterngeld angerechnet wird. Das führt IM REGELFALL dazu, dass frau in dieser Zeit kein Elterngeld erhält, weil das Mutterschaftsgeld zu hoch ist. Wenn du aber keinen Anspruch darauf hast oder dein Anspruch niedriger als die 300 Euro ist, wüsste ich nicht, warum du in dieser Zeit kein Elterngeld kriegen solltest! Denn die 300 Euro sind der Sockelbetrag, weniger geht eigentlich nicht. LG Andrea

Mitglied inaktiv - 10.08.2009, 08:03



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Nun blick ich es nicht mehr. Wenn du kein Mutterschaftsgeld bekommst, dann bekommst du 12 Monate lang 300 Euro Elterngeld bzw. 24 Monate 150 Euro. Ich weiß nicht wie es finanziell bei euch aussieht, aber lasst euch mal ausrechnen, wie das ist wenn du auf 2 Jahre aufteilst, ob ihr dann ggf. Anpruch auf Wohngeld (beim Landratsamt beantragen) und Kinderzuschlag (Familienkasse) habt. Ich habs bereut, dass ich das damals nicht gemacht habe. Nun hab ich die Rennerei mit den ganzen Ämtern, mal will das Arbeitsamt was, dann die ARGE (ergänzendes Hartz IV) - hoffentlich hat das bald ein Ende, wenn dann Wohngeld und Kinderzuschlag durch sind. Ich bewerbe mich wie ne Bekloppte auf jeden Müll mittlerweile und bekomme einfach keinen Job. Und das in der Wirtschaftskrise.

Mitglied inaktiv - 10.08.2009, 10:57