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Brauche dringend Rat m.t.

Thema: Brauche dringend Rat m.t.

Hallo, meine Elternzeit endet am 15.01.2008. Habe einen Antrag auf Teilzeit im Juli 2007 gestellt, vormittags von Mo. bis Fr. Arbeitgeber sagt er hat nix und jetzt stehe ich da, er bietet mir nur wieder Vollzeit an und beruft sich auf den bestehenden Vertrag. Kann ich aber nicht, mit zwei kleinen Kinder. Habe auch schon anwaltlichen Rat eingeholt und der meint die Chancen sehen nicht so gut aus. Kündigen möchte ich nicht, wie gehts jetzt weiter????? Jetzt kam wieder ein Brief vom Arbeitgeber ich soll ihnen bis 03.01.2008 mitteilen ob ich Vollzeit komme und sie haben auf ein Sonderkündigungsrecht verwiesen. Meine Frage nun: Kündigen oder kündigen lassen???? Was würdet ihr machen?? Danke schonmals. LG

Mitglied inaktiv - 30.12.2007, 12:04



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Hallo, hab gerade ein ähnliches Problem- alledings ist meine EZ noch 3 Monate uns ich streite mich mit dem AG um die Beschäftigung in EZ. Mein Anwalt meinte auch, das meine Chancen in der EZ besser sein würden, nach der EZ wieder zu arbeiten. Kündige auf keinen Fall selbst! Bist Du Rechtschutzversichert? Würde es auf jeden Fall über den Anwalt probieren. Als Mutter hat man da echt die berühmte A Karte....;0/ LG Alex

Mitglied inaktiv - 30.12.2007, 20:30



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Leider habe ich keine Arbeitsrechtsschutzversicherung :-(( und mein Anwalt meine auch es gebe soviele Schlupflöcher im Gesetzt das die Chancen schlecht stehen. Selbst kündigen möchte ich nicht, nur der AG möchte das natürlich. Werde mich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Dir viel Glück, fühle mich wirklich verarscht (sorry)und als Frau mit Kinder zieht mal leider den Kürzeren. LG

Mitglied inaktiv - 30.12.2007, 20:42



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Ja, leider mußte ich das auch feststellen- als Mama hat man da keine Schnitte;0( Und das neue KIGA Gesetz leistet seinen Beitrag nun auch noch dazu bei.......Bin auch echt frustriert! Mein Anwalt sagt aber auch: Nie selbst kündigen! Laß es die machen oder macht einen Aufhebungsvertrag! LG Alex

Mitglied inaktiv - 30.12.2007, 20:56



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Hi, 1. dukannst den Zugang deines TZ-Gesuches nicht beweisen 2. du hast einen derzeit ruhenden VZ-Arbeitsvertrag daher bist du verpflichtet, deine Stelle wieder fristgerecht anzutreten oder eben selbst zu kündigen. Kommst du einfach nicht, wird dir fristlos gekündigt - und das gibt noch ne Sperre von der Arge dazu. Die beste Möglichkeit wäre noch, dich mit deinem AG auf einen Aufhebungsvertrag zu einigen - aber auch das kann eine Sperre mit sich bringen. Es heißt nicht umsonst: Personalangelegenheiten immer unter Zeugen oder per Einschreiben mit Rückschein. Die Arbeitsgerichte sind schon extrem Arbeitnehmerfreundlich, aber so ganz ohne Beweise geht es dann doch nicht. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 30.12.2007, 23:29