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Arbeitet hier zufällig jemand im Bekleidungshandel

Thema: Arbeitet hier zufällig jemand im Bekleidungshandel

hallo, ich habe eine frage, vielleicht weiß ja jemand rat. ich habe meinem sohn eine winterjacke gekauft, im september. jetzt hat er sie 3 mal angehabt und der reisverschluß öffnet sich nach dem hochziehen direkt von unten nach oben. da die jacke nicht günstig war, hab ich mich an die händlerin gewandt. die sagt mir aber: die 14-tägige rückgabefrist ist um, pech gehabt! ist das rechtens? muss sie als händler nicht ne garantie geben, oder der hersteller? und ist es dann nicht ihre aufgabe, sich mit dem hersteller auseinander zu setzen? wäre für jede antwort dankbar. lg wishes

Mitglied inaktiv - 19.11.2007, 10:50



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Mitglied inaktiv - 19.11.2007, 10:51



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hallo, verstehe ich das richtig, der reißvershcluß ist kaputt? dann muss der händler die jacke zurücknehmen. du möchtest in diesem fall ja keinen gebrauch vom umtauschrecht machen, sondern reklamieren. der händler hat dann die möglichkeit der ausbesserung, könnte also einen neuen reißverschluß einsetzen lassen. oder er schickt die jacke zurück an den hersteller und bekommt ersatz, den er dann an dich weitergeben kann. (kann länger dauern, muss man echt dahinter bleiben oder er muss dir das geld zurück zahlen. wenn du kulant bist (und du bist kulant) nimmst du einen gutschein an und kannst dir was anderes aussuchen. solche fälle sind immer total nervig für den händler. deswegen versuchen die solche kunden immer abzuwimmeln, aber da musst du ganz bestimmt und ruhig bleiben, sagen, dass das jetzt eine unangenehme sache für alle beteiligten ist, aber dass sie verpflichtet sind, die reklamation anzunehmen. zur not verlange den geschäftsführer udn trage dein anliegen noch einmal vor. oft sind die dann so genervt, dass sie auszahlen. ich spreche aus erfahrung: ich bin einzelhändlerin ;-) habe aber große lust auf stammkunden und versuche solche situationen gleich abzukürzen. die meißten kunden sind dann mit einem gutshcein zufrieden (müssten sie - wie gesagt - nicht) alles gute, fredericke

Mitglied inaktiv - 19.11.2007, 14:59



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Kann ich mich anschließen. Du hast ein halbes Jahr Garantie auf die gekaufte Ware. In diesem Fall musst Du auch nicht nachweisen, ob der Mangel schon beim Kauf bestanden hat. Der Händler hat ein Recht auf Nachbesserung. Sollte das nicht möglich sein, kannst Du auf Wandlung bestehen (in dem Sinne entweder neue Jacke oder Geld zurück). Viele Händler wollen dann Gutscheine herausgeben, da sie das Geld behalten wollen. Du bist aber nicht verpflichtet, diesen anzunehmen, sondern kannst auf Auszahlung bestehen (Geschäft schließt - was wird mit dem Gutschein?). Kommt aber immer drauf an, wer Dir gegenüber steht, wie der Kodex des Geschäfts ist. Ich wünsch Dir viel Erfolg. VG bianca

Mitglied inaktiv - 19.11.2007, 16:01



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ja, ihr habt die situation genau richtig erkannt. der reisverschluss ist nach 3 mal tragen (mein sohn ist 2, total lauffaul und sass also mit der jacke nur im kinderwagen) kaputt und die händlerin wollte mich damit abspeisen, dass die 14 tage rückgabefrist rum sind. aber jetzt bin ich ja schlauer, dank euch!!! ich werde nochmal freundlich nachfragen, aber bestimmt. ein neuer reisverschluss wäre ja super, wenn sie die jacke nicht mehr hat! also ganz lieben dank euch beiden!!!! lg wishes

Mitglied inaktiv - 19.11.2007, 16:15



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der reißverschluss ist kaputt also muss er sie zurücknehmen.is doch ne reklamation und das is bis 6monate nach dem kauf gültig bei klamotten..lg

Mitglied inaktiv - 19.11.2007, 16:11



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dir auch lieben dank! lg wishes

Mitglied inaktiv - 19.11.2007, 16:16