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Anteiliger Urlaub vor MuSchu und EZ?

Thema: Anteiliger Urlaub vor MuSchu und EZ?

Hallo zusammen, habe zwar bei der Suche das Thema bereits mehrmals gefunden, jedoch bleibt eine kleine Frage offen: Ich habe am 03.08.2008 ET, MuSchu beginnt demnach am 22.06.2008, endet am 28.09.2008. Danach gehe ich in Elternzeit. Ich habe 30 Urlaubstage im Jahr. Dass der anteilige Urlaub bis zur Elternzeit angerechnet wird, weiß ich. Die Frage ist, ob der ganze Monat gilt (bis Ende September) oder ob der September auch noch aufgeteilt werden muss. Sprich: Habe ich 9 x 2,5 Tage = 22,5 Tage Urlaubstage zur Verfügung? Vielen Dank im Voraus!

Mitglied inaktiv - 02.01.2008, 10:03



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Hallo! Du bekommst für den kompletten Monat September Urlaub, sprich 2,5 Tage. Selbst wenn Mutterschutz am 05.09. enden würde, dann würdest du 2,5 Tage für September bekommen. Es wird immer im ganzen Monat gerechnet. Kleiner Tipp: Kläre mit deinem Arbeitgeber, ob du den Urlaub für 2008 noch vor dem Mutterschutz nehmen musst oder nicht. Denn laut Mutterschutzgesetz kannst du Resturlaub von 2008 auch nach der Elternzeit nehmen. Allerdings ist es eine Kann-Bestimmung und ich hatte mit meinem AG mächtig viel Ärger deswegen.

Mitglied inaktiv - 02.01.2008, 11:03



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Mitglied inaktiv - 02.01.2008, 11:53



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Hallo ... wenn das Kind später kommt, dann könnte sogar noch der Urlaubsanspruch von Oktober dazukommen :-) Sobals auch nur ein tag MuSchu in einen Monat f#ällt, ist es kein VOLLER Monat EZ mehr und somit hast Du nach §17 BEEG VOLLEN Urlaubsanspruch für diesen Monat. OK, das kannst Du jetzt zwar wohl kaum vorher wissen und entsprechend Urlaub nhemen, aber Du solltest wissen, daß er dir dann hinterher zusteht! Viele Grüße Désirée Eine KANN-Bestimmung ist die Urölaunskürzung, nicht der grundsätzliche Anspruch auf Urlaub!!!

Mitglied inaktiv - 02.01.2008, 15:36