Bitte noch ein Baby

Forum Bitte noch ein Baby

Elterngeld - Vorabinformation möglich?

Thema: Elterngeld - Vorabinformation möglich?

Hallo alle zusammen, habe hier mal im Forum rumgestöbert, teilweise sehr gute Infos sind hier zu bekommen, jedoch stellt sich für mich dennoch ne Frage, ob mir da jemand von Euch evtl. Auskunft geben kann? Thema Elterngeld: kann man sich denn schon vor der Geburt über die Höhe des Elterngeldes informieren? Es gibt ja diese Onlien - Rechner und alles, aber wie wir wissen, ist das nur ein "Muster" und jeder Antrag ist einzeln zu prüfen. Denn, ich hab mal bei der zuständigen Stelle angerufén, und die meinten: erst wenns Baby da ist, soll ich den Antrag einreichen und würde dann Auskunft bekommen. Stimmt das wirklich oder war das nur ein Mitarbeiter, der an dem Tag grad keine Lust zum Arbeiten hatte...? Es stellt sich halt in sofern für mich die Frage, ob ich es mir in 1 oder 2 Jahren auszahlen lassen soll - würde halt ne gewisse finanzielle Abklärung haben. Was ja durchaus verständlich ist. Hoffe dass sich jemand von Euch 2 Min. Zeit nehmen kann und mir meine Frage beantworten kann... Vielen DANK und viele Grüße, Sani185

von Sani185 am 29.09.2011, 10:09



Antwort auf Beitrag von Sani185

Hallo warum konnte er dir keine Auskunft erteilen? Komisch,also wenn du Festangestellte bist,wirst du 67% von deinem Lohn bekonmmen.Bist du aber derzeit Hausfrau/arbeitslos ,wirst du ein Mindessatz von 300 Euro bekommen! Beide Auszahlungsarten kannst du "splitten" lassen,also auf 2 jahre verteilen oder das ein ganz normales Jahr! SALUT

von S@lly am 29.09.2011, 10:54



Antwort auf Beitrag von S@lly

auf den Cent genau werden sie es dir nicht sagen können!! Aber die Info die Sally geschrieben hat, hätten sie dir auch sagen können. Man sagt zwar 67% vom Netto-Durchschnittsgehalt der letzen 12 Monate, aber es sind nur gute 60% davon... Irgendwelche Abzüge gehen auch noch ab. Wenn du also ca.1000 Euro netto verdient hast, bekommst ca 600 Euro Elterngeld, bzw 300 € wenn du es auf zwei Jahre aufteilst!! (habe ich so gemacht) Wenn du zur Zeit zu Hause bist, bekommst du den Mindestsatz von 300 Euro, oder halt die Hälfte auf zwei Jahre verteilt!!!

von steda82 am 29.09.2011, 11:59



Antwort auf Beitrag von Sani185

Vielen lieben Dank ihr 2. Das war mir bisher auch schon n bissl bewusst, doch wird da nicht auch das Einkommen des Ehepartners miteinberechnet? Oder hab ich da ne total falsche Info aus m Bekanntenkreis... *konfus*

von Sani185 am 29.09.2011, 14:12



Antwort auf Beitrag von Sani185

Das Einkommen des Ehepartners wurde bei mir nicht mitberücksichtigt, es sei denn er nimmt auch Elternzeit mit Elterngeld, dann wird es aber auch nur für "sein" Elterngeld verwendet. Für dich zählt nur dein Gehalt der letzten 12 Monate.

von Lasana am 29.09.2011, 14:40