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Zwischenzeugnis

Thema: Zwischenzeugnis

Hallo, kann ich bei meinem Arbeitgeber jederzeit ohne Angaben von Gründen ein Zwischenzeugnis verlangen? LG *FrauvonWunderfitz*

Mitglied inaktiv - 31.03.2010, 15:10



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Ich kenne das eigentlich nur, wenn der Chef wechselt oder man substantiell seinen Verantwortungsbereich aendert.

Mitglied inaktiv - 31.03.2010, 22:50



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Verlangen kann man es, man hat jedoch keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Viele Grüße!

Mitglied inaktiv - 01.04.2010, 08:35



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Das gibt Google her: 12. Wann hat man Anspruch auf ein Zwischenzeugnis? Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat ein Arbeitnehmer gemäß § 109 der Gewerbeordnung Anspruch auf Erstellung eines Zeugnisses. Vor dem Zeitpunkt der Beendigung steht dem Arbeitnehmer lediglich in Ausnahmefällen die Erstellung eines sogenannten Zwischenzeugnisses zu. Hier sind bezüglich der Form und des Inhalts dieselben Grundsätze wie für das Zeugnis zu beachten. Allerdings müssen die Formulierungen des Zwischenzeugnis nicht mit denen des Schlußzeugnisses übereinstimmen. Ein Anspruch auf die Ausstellung eines Zwischenzeugnissses kann beispielsweise bestehen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer demnächst kündigen will oder auch der Arbeitnehmer selbst an einer Kündigung interessiert ist. In diesen Fällen soll das Zwischenzeugnis dem Arbeitnehmer die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz erleichtern. Weiterhin kann einem Zwischenzeugnis bei Versetzungen innerhalb eines Unternehmens, bei Wechsel des Vorgesetzten oder bei Änderung der Unternehmensstruktur Bedeutung zukommen. Quelle Das Bundesarbeitsgericht urteilte: Bei der Auslegung des Begriffes "triftiger Grund" ist nicht kleinlich vorzugehen. Als triftige Gründe für den Anspruch auf ein Zwischenzeugnis werden allgemein anerkannt: Bewerbung um eine neue Stelle, Vorlage bei Behörden und Gerichten, Stellung eines Kreditantrages, strukturelle Änderungen im Betriebsgefüge, z.B. Betriebsübernahme durch einen neuen Arbeitgeber oder Konkurs, sowie bevorstehende persönliche Veränderungen des Arbeitnehmers, z.B. Versetzung, Fort- und Weiterbildung, geplante längere Arbeitsunterbrechungen ab etwa einem Jahr oder auch Wehr- oder Zivildienst.- BAG 21.1.1993 - 6 AZR 171/92 ------------------------------------------------------------------------- Zusätzlich sage ich: "einfach so" ein Zwischenzeugnis zu verlangen kann haarig sein, meist wird einem dann unterstellt, daß man sich gerade woanders bewirbt. WENN dann würde ich einen freundlich-neutralen Grund finden um eines zu beantragen. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 01.04.2010, 10:49



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Hallo, guten Morgen ich danke euch. Habe heute morgen mit meinem Chef gesprochen und er stellt mir eins aus. Hat nicht einmal gefragt wozu.... LG *FrauvonWunderfitz*

Mitglied inaktiv - 01.04.2010, 11:00