Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Zahlung des Arbeitgeberanteiles in der Mutterschutzzeit. Ich habe einen befristeten Vertrag, der immer zum Schuljahresende endet. Ist der Arbeitgeber verpflichtet mir seinen Anteil zu zahlen, wenn ich in diesem Zeitraum in den Mutterschutz gehe oder hat er aufgrund der Befristung andere Rechte? Bsp. Der Vertrag endet Mitte Juli. Ich gehe Anfang April in den Mutterschutz. Geburtstermin ist Mitte Mai. Bezahlt er dann den Anteil oder bekomme ich nur den Anteil der Krankenkasse? Die Mutterschutzfrist liegt ja im Zeitraum des Vertrages. Was passiert, wenn die Mutterschutzzeit über die Befristung hinaus geht? Vielen Dank.
Mitglied inaktiv - 07.06.2008, 12:52