habe mal eine frage und zwar habe ich bis zum mutterschutz gearbeitet... bis januar bin ich noch das eine jahr in elternzeit. ich rechne nach der gesetzlichen kündigungsfrist mit der kündigung. wie wird denn dann das ALG1 berechnet? auf mein gehalt vor der elternzeit oder was ich in den letzten 12 monaten bekommen habe (egal elterngelt und gehalt? danke für eure antworten! lg heidi
Mitglied inaktiv - 24.07.2009, 12:26