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wiedereinstieg, zahnmed. fachangest. (gern aber an alle)

Thema: wiedereinstieg, zahnmed. fachangest. (gern aber an alle)

guten abend! ich hab da mal ein paar fragen.. ich mache mir große gedanken, um meinen wiedereinstieg. ich versuch es möglichst kurz auszudrücken, was dann schwer rüber kommt.. also, punkt eins, ist es richtig das mein arbeitgeber mich NICHT übernehmen muss, wenn ich statt damals vollzeit, nun teilzeit arbeiten möchte? punkt zwei.. die gehaltfrage.. ich habe 1400€ brutto bekommen, möchte/kann aber nur 20-30std anfangs arbeiten (da alleinerziehend und gegen zu lange und frühe fremdbetreuung), mit wieviel gehalt kann ich dann noch rechnen? hat jemand ein beispiel parat, oder weiß wie genau man das rechnet? oder kann ich einfach die hälfte nehmen? das problem ist, ich möchte nicht unterbezahlt werden. ich war die wichtigste kraft in der praxis, ersthelferin sozusagen, war für alles zuständig, habe die praxis mit aufgebaut und eröffnet und und und. ich würde am liebsten nur noch prophylaxe machen. ich werde nächste woche mit meinen chefs reden und dann weiter sehen, aber ich möchte dafür sicherer sein, und mehr wissen. vielleicht kann mir ja jmd helfen? zusätzliches problem ist, dass ich für den wiedereintritt zurück in eine stadt ziehe, in der ich keine bezugspersonen habe. und ich kleinere probleme mit meinem chef hatte damals und angst habe, dass wir uns nachher doch nicht verstehen und ich dann wieder umziehen muss, da ich nur für den job in eine großstadt ziehen würde.. (ziehe jedes jahr einmal um, und das soll mal ein ende haben) das lässt sich alles schwer in ein paar sätze packen, aber vielleicht kann mir da ja doch jmd einen rat geben? würde mich sehr freuen!! viele grüße!

Mitglied inaktiv - 29.03.2009, 21:43



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo Du! Wieviele Berufsjahre hast Du vorzuweisen? 1400 € war dein Brutto bei Vollzeit? Der AG muss dich nicht wieder Teilzeit einstellen, wenn du vorher eine VZ-Stelle besetzt hast (Kleinbetrieb). Errechnen kannst dur dir ein Teilzeitgehalt folgendermaßen: 1/169 vom VZ-gehalt mal die zu arbeitende monatliche Stundenanzahl. Wenn du noch Infos suchst, schau mal hier nach: www.praxisfit.de LG... Vonny

Mitglied inaktiv - 30.03.2009, 07:09