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Wie ist das richtige Vorgehen?

Thema: Wie ist das richtige Vorgehen?

Hallo, vielleicht kann mir jemand von euch helfen. Ich arbeite in der Altenpflege und bin derzeit wegen einer Perimyokarditis krank geschrieben und zwar bis zum 11.3.2011 Ich bin aber derzeit auf Jobsuche, weil ich aus der Pflege rauss möchte. Wie verhält es sich nun, wenn ich eine Zusage zum 01.03.2011 bekommen würde? Wie ist das dann mit der Krankmeldung, die noch bis zum 11.3. läuft?

von FrauvonWunderfitz am 18.02.2011, 10:53



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Deine Krankschreibung ansich hat damit nichts zu tun. Du wärst weiterhin krank geschrieben, oder kannst Dich auch wieder arbeitfähig schreiben lassen. Was aber viel interessanter aus meiner Sicht ist, ist wie Deine Kündigungsfrist aussieht. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 18.02.2011, 12:42



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Hallo Sabine, im AVR steht bis zu 5 Jahre Beschäftigung -> 6 Wochen aber auch Das Dienstverhältnis kann im gegenseitigen Einverständnis jederzeit durch einen Auflösungsvertrag beendigt werden. Ich könnte jetzt wieder arbeiten eben nur keine körperlich anstrengende Sache wie Pflege. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe ist die Krankmeldung hinfällig wenn ich zum 1.3. eine andere Stelle finde? Muss ich das der KK melden? Ja...oder?

von FrauvonWunderfitz am 18.02.2011, 12:48



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Hast du schon mal daran gedacht, was wäre, wenn dein jetziger Arbeitgeber NICHT mit einem Aufhebungsvertrag einverstanden wäre?

Mitglied inaktiv - 18.02.2011, 13:21



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Meine Erkrankung erlaubt es mir nicht bis auf weiteres nicht in diesem Beruf zu arbeiten. Ich bin bereits seit November krankgeschrieben und Kardiologin spricht von bis zu einem weiteren halben Jahr Verbot

von FrauvonWunderfitz am 18.02.2011, 14:24



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Hi, ein Aufhebungsvertrag wird dein AG mit Sicherheit zustimmen wenn du ihm Mitteilst, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Pflege arbeiten kannst. Ich würde da auf jeden Fall mit offenen Karten spielen und ihm auch sagen das du ab dem 1.3. woanders anfangen kannst. Ich würde mich vom Arzt ab dem 1.3 wieder gesund schreiben lassen und die KK darüber informieren das du den AG wechselst. Das alles nätürlich nur unter der Vorraussetzung das du einen neuen Arbeitsvertrag vorab unterschrieben hast. LG leasi

Mitglied inaktiv - 18.02.2011, 15:06



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und hängt von Dir ab- nicht vom arbeitegeber. Von daher- entweder ist die Krankeschreibung richtig, dann bist Du auch bei einem anderen arbeitegeber erstmal krank- oder die Krankmeldung ist ermogelt- dann stimmt sie auch jetzt nicht. Aber keinesfalls kannst Du bei arbeitegeber A krank sein udn im gleichen Zsutand bei arbeitegeber B gesund. Benedikte

von Benedikte am 19.02.2011, 12:12



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ich darf mich nicht körperlich belasten wohl aber einen Bürojob ausüben. Nun habe ich die Wahl: entweder ich falle noch für ca. ein halbes Jahr aus oder ich bemühe mich um einen Job, in dem ich mich bereits zum jetzigen Zeitpunkt wieder einbringen kann eine ermogelte Krankschreibung bei per MRT gesicherter Diagnose Perimyokarditis die musst du mir mal zeigen Auf diese Krankheit hätte ich verzichtet das kannst du mir glauben

von FrauvonWunderfitz am 19.02.2011, 21:37



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oh- aber meinst Du, die stellen jemand ein, der gerade für ein halbes Jahr krank geschrieben ist? Ich habe auch einen totalen Bürojob- aber man muss immer mal körperlich ran. ich meine- viel Glück- aber ob sich darauf ein Arbeitgeber einläßt? Jemanden zu nehmen, der nur ganz eingeschränkt belastbar ist? Gruss Benedikte

von Benedikte am 21.02.2011, 21:49



Antwort auf Beitrag von Benedikte

vielleicht habe ich eine falsche Vorstellung von Büroarbeit aber ich denke, dass ich dort nicht permanent bis zu 90 Kilo über 8 Stunden körperlich bewältigen muss, denn das ist bei uns in der Pflege bei unseren Bewohnern Normalität. Ich bin bis zum 11.3 krank geschrieben danach verlängert sich die Krankmeldung wenn ich keinen neuen Job habe habe ich einen ist sie hinfällig Bin ich verpflichtet dem neuen AG mitzuteilen, dass ich die letzten Monate krank war? LG

von FrauvonWunderfitz am 22.02.2011, 11:43