Thema:
Wer ist angestellt und hat Umsatzbeteiligung?!
Hallo ich hab ein jobangebot mit grundgehalt und nach 3 mon.mit umsatzbeteiligung von 20%. Was wenn man urlaub hat krank ist?!
Und bin ich dann immer gezwungen einen gewissen umsatz zu machen sonst flieg ich...setzt das eine umsatzbeteiligung voraus..?!
Lg
von
meerli
am 29.01.2013, 19:32
in welchen beruf ist das den
ich weiß mein man arbeitet im kfz bereich als mechaniker und der bekommt er auch umsatzbeteiligung wen er z.b scheiben verkauft oder neue reifen
von
Didimaus87
am 29.01.2013, 19:57
Wenn die Umsatzbeteiligung nur Deinen persönlichen Umsatz betrifft, wird sie natürlich notgedrungen niedriger sein, wenn Du krank oder im Urlaub ist.
Wenn Du von einem Teamumsatz profitierst, hat das nicht zwingend dieselben Folgen.
von
carla72
am 29.01.2013, 20:05
Im bereich zahmedizin bzw. Zahnreinigung...
Lg
von
meerli
am 29.01.2013, 20:25
HI,
es gibt da 1000 Möglichkeiten, die MA zu beteiligen. Du solltest nach den Details fragen - was wird für wen und wann bonifiziert? -dann kannst du es besser einschätzen. Im Prinzip finde ich es eine tolle Sache...
Gruß, Speedy
von
speedy
am 29.01.2013, 20:31
Wenn du ein Grundgehalt vereinbart hast, dann ist dein Risiko doch gar nicht so hoch.
Klar verdienst du weniger bei Krankheit oder Urlaub, aber eben nicht Nichts!
Ich denke, bei dir geht es um Zahnreinigungen. Wie will man dich da zwingen, einen Umsatz zu machen?
Musst Du Deine Patienten selbst rekrutieren?
Ich finde es fair, wenn dich dein Chef am Umsatz beteiligt.
Ich arbeite auch umsatzbeteiligt, aber mit dem Unterschied, daß ich im Urlaub gar nichts verdiene. Krank war ich gsd noch nie.
Frag mal deine Kolleginnen, wie es abläuft.
Ist das Grundgehalt ok?
von
Loraley
am 29.01.2013, 20:59
das verstehe ich jetzt nicht. UmsatzBETEILIGUNG heißt doch, Du bist am Umsatz der gesamten Firma beteiligt. Egal, ob Du Urlaub hast oder nicht.
Oder MUSST Du Umsatz liefern und bist daran 20% beteiligt? Reicht das Grundgehalt denn aus, um zu überleben auch ohne Beteiligung? Ich kenne das aus DER Branche ehrlich gesagt gar nicht, höchstens bei Versicherungen oder im Maklergeschäft.
von
Holzkohle
am 29.01.2013, 23:27
Es geht sicher um den Umsatz den sie alleine erwirtschaftet. Das ist in Zahnarztpraxen nicht unüblich. Wenn sie 20% von den Zahnreinigungen erhält ist das schon in Ordnung, denn der Praxisinhaber stellt ja die Geräte und das gesamte Equipement zur Verfügung, von der Helferin, die die Termine vereinbart, bis zur Fortbildung, die eine Prophylaxehelferin besucht.
Der Knackpunkt ist das Grundgehalt. Wenn das sehr niedrig ist, würde ich es nicht machen. Es kommt eben nicht darauf an, was der ZA an Gehalt verspricht, sondern was in dieser Praxis üblich und machbar ist.
In Praxen macht ja nicht nur eine Helferin Zahnreinigungen und wenn alle um ein Paar Patienten hacken, dann kann es sein, sie kommt nicht so zum Zuge, wie sie gerne hätte und es bleibt eben das Grundgehalt.
von
Loraley
am 30.01.2013, 07:55
Das Gehalt ist inOrdung in meinem Job.
von
meerli
am 30.01.2013, 12:35
das beantwortet aber unsere fragen nicht :)
von
Holzkohle
am 31.01.2013, 00:07