Thema:
Welcher Urlaubsanspruch?
Hallo,
ich brauche mal Hilfe und vielleicht weiß ja einer von euch Bescheid.
Ich arbeite an 5 Tagen die Woche, also von Montag bis Freitag, jeweils 5 Stunden.
Mein Arbeitgeber hat mir einen Urlaubsanspruch von 20 Tagen ausgerechnet.
Darf mein Arbeitgeber diese Kürzung vornehmen oder gilt das nur wenn man weniger als 5 Tage pro Woche arbeitet.
Ich meine, ich komme ja auf weniger Erholungsurlaub obwohl ich die gleiche Anzahl Arbeitstage habe.
Mama+2
von
Mama+2
am 14.05.2013, 13:37
hallo, du müsstest den selben urlaubsanspruch wie die anderen kollenen in vz haben auch bekommen!
da stimmt was nicht!
von
CKEL0410
am 14.05.2013, 13:42
Ich finde das ja auch seltsam. Ich muss nur mal sehen das ich irgendwo eine gesetzliche Berechnungsgrundlage oder ähnliches finde. Dann könnte ich ja versuchen das anzufechten bzw. zu ändern in meinem Vertrag.
von
Mama+2
am 14.05.2013, 13:52
...und entsprechende Kommentare liefern die Lösung.
Wenn dein Urlaub auch in Tagen gewährt wird, dann hast du bei einer 5-Tage-Woche einen identischen Urlaubsanspruch wie die VZ-Kräfte auch. Sinn und Zweck der geregelten Mindest-Tage ist die Erholung und die wird nur durch freie Zeit erreicht und nicht anteilig nach Arbeitsstunden.
Anders wir es nur gehandhabt, wenn du z.B. eine verbindliche 3-Tage Woche hast, dann brauchst du aber für eine zusammenhängende Woche Urlaub von 7 Tagen auch nur 3 Tage einzureichen, so dass du mit einem Anspruch von 3/5 auf die gleiche Anzahl von Urlaubswochen kommst wie eine VZ-Kraft.
Gruß, Speedy
von
speedy
am 14.05.2013, 14:09
findest du hier bei der IHK:
http://www.nordschwarzwald.ihk24.de/ recht/recht/arbeitsrecht/merkbl/ 543428/urlaub.html;jsessionid=802F43F9EBFE5DC12A1E000D805200C4.repl23
Gruß, Speedy
von
speedy
am 14.05.2013, 14:34
Der gesetzliche Urlaubsanspruch liegt bei 24 Tagen, ausgehend von einer 6-Tage-Woche. Bei einer 5-Tage-Woche sind das genau diese 20 Tage. Ja das kann er, kommt natürlich darauf an, ob ihr im Tarif seid, wie viel Urlaub die anderen haben usw.
von
Marie&Sarah
am 14.05.2013, 15:54
ist 24 Werktage - also vier Wochen. (Werktag ist auch Samstag).
Bei einer 5-Tage-Woche sind es 20 Arbeitstage . Möglicherweise gibt es aber einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Du darfst nicht schlechter als die Kollegen gestellt werden. Wenn die also alle 25 oder 30 Arbeitstage hätten, musst Du die auch bekommen.
von
Tinai
am 14.05.2013, 16:17
Hallo
du musst mind. 4 Wochen haben u. das geht also 5 Arbeitstage pro Woche x 4 = 20 Urlaubstage.
viele Grüße
von
RR
am 14.05.2013, 21:02
die VZ Kräfte haben 25 Tage und ich mit TZ (20 Std.) nur 20 Tage Urlaub :-(
...Ist ein kleiner Familienbetrieb - aber zu mir wurde mal von jmd. gesagt, dass nicht alle MA gleich Urlaub haben müssen - aber natürlich mind. den gesetzl. Anspruch. Hmmm....
LG
von
Itta
am 15.05.2013, 07:22
Hi,
prinzipiell müssen nicht alle MA den gleichen Urlaubsanspruch haben, das ist schon richtig. Zusätzliche Urlaubstage können z.B. ein Bestandteil der Gehaltsverhandlung sein.
Es ist aber nicht zulässig, bestimmte Gruppen von MA durch abweichende Regelungen zu diskriminieren, das verstößt dann gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Es ist daher nicht zulässig, dass z.B. alle TZ-Mitarbeiter einen geringeren Urlaubsanspruch haben als VZ-Kräfte und schon gar nicht weniger als im BUrlG geregelt.
Ein Mitarbeiter, der von VZ auf TZ wechselt behält selbstverständlich seinen bisherigen Urlaubsanspruch, eine Kürzung wäre da nur bei Änderungskündigung oder neuem Vertrag möglich.
Gruß, Speedy
von
speedy
am 15.05.2013, 10:48
zu hoffen... denn dort kennt sich eh keiner aus.
möchte ja dort eh weg (siehe Posting weiter oben)
LG
von
Itta
am 15.05.2013, 17:08