Hallo Ihr Lieben, ich bin zurzeit im Mutterschutz und erwarte für Mitte März mein Baby. Bis Anfang März waren mein Mann und ich in Steuerklasse IV - seit dem 1. März bin ich V und mein Mann III, damit er die kommenden Monate noch nutzen kann, um seinen Anspruch auf Elterngeld zu erhöhen. Nun interessiert mich, ob Ihr zufällig wisst, ob der Wechsel mein Mutterschutzgeld betrifft, d.h. bekomme ich jetzt weiterhin vom Arbeitgeber die Differenz zu meinem Nettogehalt aus Steuerklasse IV oder kürzen die das jetzt entsprechend? Danke für Antworten, Caro
Mitglied inaktiv - 29.02.2008, 20:49