Hallo,
Ich habe vor meiner Schwangerschaft eine Ausbildung zur Exam.-Altenpflegerin gemacht, doch mitten in der Ausbildung wurde ich schwanger und bin auch seit dem in der Elternzeit. Mein Vertrag ist noch bis 2015 gültig.
Ich bin mir aber sicher, dass ich in den Betrieb definitiv nicht mehr zurück gehen möchte, eine andere Einrichtung habe ich bereits schon gefunden, die mich auch nehmen würde. Mein kleiner wird im Juni 2 und kommt im August schon in den Kindergarten, da das Geld wirklich knapp ist und ich auch nicht länger zuhause bleiben kann und möchte.
So und jetzt zur meinen eigentlichen Fragen,
Kann ich während der Elternzeit kündigen? Gibt es da einen Unterschied zwischen einem "normalen" Vertrag und einen Ausbildungsvertrag, was ich beachten muss?
Würde mich um jede hilfreiche Antwort freuen :)
von
xdaslebenistso
am 04.05.2014, 22:22
Soweit ich weiß gibt es keine besonderen Dinge zu beachten bei der Kündigung. Und ich finde es gut, dass bereits ein anderer Ausbilder gefunden ist.
Ich gehe davon aus, dass die normalen Kündigungsfristen gelten. Steht aber sicherlich auch im Vertrag drin.
von
Jole3
am 04.05.2014, 22:39
Ja im Vertrag steht eine Kündigungsfrist.. aber ob das halt auch in der Elternzeit gilt.. ist ja die Frage im Netz habe ich nicht wirklich etwas konkretes gefunden..
Danke dir für deine Antwort :)
von
xdaslebenistso
am 04.05.2014, 22:46
Ich gehe davon aus, dass die Kündigungsfrist auch während der Elternzeit gilt, da der Vertrag weiterhin gültig ist und durch die Elternzeit nur "ausgesetzt" ist.
Ist denn der Vertrag mit dem zukünftigen Ausbilder schon abgeschlossen?
von
Jole3
am 04.05.2014, 23:10
Also es wäre eine normale Stelle als gelernte Pflegehelferin, da würde ich wesentlich mehr verdienen als wenn ich die Ausbildung weiter machen würde, die ich sowie so nicht weiter machen kann, zur Zeit zumindest.
Der Vertrag ist noch nicht abgeschlossen aber hoffentlich bald :)
von
xdaslebenistso
am 04.05.2014, 23:20
Das ist allerdings sehr kurzfristig gedacht! Du bekommst zwar aktuell eine Stelle als Pflegehelferin (also maximal 1 Jahr Ausbildung) - allerdings hast Du nicht ausgelernt. Klar ist hier erst einmal die Ausbildungsvergütung geringer, als das Gehalt einer Hilfe...
Falls Du dauerhaft in der Pflege bleiben willst, rate ich dringend zur Beendigung der 3-jährigen Ausbildung (nicht "nur" zur Pflegehilfskraft). Willst Du aber komplett aus der Pflege heraus, so überlege Dir genau, was Du willst - und zwar sehr zeitnah!
Komme selbst aus der Pflege und möchte da nicht mehr arbeiten. Unterdessen bin ich da durch Weiterbildungen "weg davon" - allerdings nur durch meine ursprüngliche Ausbildung als Krankenschwester mit einigen Weiterbildungen. Als Pflegehilfskraft hätte ich da keine Chance gehabt.
LG, Leonessa
von
leonessa
am 05.05.2014, 00:35
auch in der EZ gilt für dich die normale, vertragliche Kündigungsfrist, sofern du keinen Zeitvertrag geschlossen hast. Allerdings würde ich mir das aus den bereits von den anderen genannten Gründen wirklich gut überlegen.
Gruß, Speedy
von
speedy
am 05.05.2014, 12:10