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Vielleicht weissdas jemand hier.Wenn nicht hier wo dann....

Thema: Vielleicht weissdas jemand hier.Wenn nicht hier wo dann....

Kopiere mal meine Frage von Bader hierher in etwas abgeänderter Form.Vielleicht kann mir jemand sein Wissen dazu mitteilen.Danke Luisa wird im Januar ein Jahr alt und da ich "nur"ein Jahr Elternzeit genommen habe,spiele ich mit dem Gedanken zu verlängern.Gibt es eine Frist bis wann ich das dem Arbeitgeber mitgeteilt haben muss und wenn ja welche?Allerdings gibt es dann kein Elterngeld mehr. Somit würde mich auch interessieren ob es da Hilfen vom Staat ,der Arge oder woher auch immer gibt.Hoffe das klingt nun nicht nach "dem Staat auf der Tasche liegen",aber wenn ich kein Elterngeld mehr bekomme und dann (wenn es so klappt wie ich hoffe )noch nicht arbeiten gehe,fehlen 700Euro. Ich bin im Schichtdienst und ich möchte da Luisa noch so klein ist gerne noch ein wenig daheim bleiben.Ich hadere auch noch mit mir ob ich einen Arbeitswechsel in Betracht ziehen soll(als Erzieherin bestehen da ja viele Möglichkeiten).Falls ich aber arbeiten gehe habe ich eine Tagesmutter(falls ihr euch das nun fragen solltet) Muss nun los den Großen vom KIGA abholen. Sandy

Mitglied inaktiv - 07.10.2009, 11:18



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Danke und bis später Sandy

Mitglied inaktiv - 07.10.2009, 11:19



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in absprache mit dem ag geht sicher alles. ob du eine frist versäumt hast, weiß ich leider nicht, glaube aber verlängern ist leichter als verkürzen. wenn ihr im gesamteinkommen unter h4 fallt, habt ihr einen anspruch darauf. da müßtest du dich an die arge wenden, um das prüfen zu lassen. oder antrag auf wohngeld stellen....

Mitglied inaktiv - 07.10.2009, 11:36



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Wenn sich nichts geändert hat, musst Du binnen 10 Tagen nach der Geburt die Eklärung für die nächsten zwei Jahre abgeben. Deshalb sollte man immer die zwei Jahre Elternzeit wählen, denn man hat ja in der Elternzeit den Anspruch auf Teilzeitarbeit. Wenn Du nur ein Jahr genommen hast, hast Du meiner Kenntnis nach keinen Anspruch auf Verlängerung. Eine Verlängerung auf drei Jahre gibt es nur, wenn man die ersten zwei Jahre genommen hat. Wenn Dein AG zustimmt, wird eine Verlängerung dann doch möglich sein, er muss aber nicht zustimmen. Wenn Du und Dein Mann gesetzlich versichert seid, kannst Du in der Familienversicherung versichert sein, und Ihr seid steuerlich über das Ehegattensplitting gefördert. Ob es sonstige Hilfen gibt, hängt in erster Linie von Eurem Gesamteinkommen ab. Ich kenne mich da aber nicht so gut aus.

Mitglied inaktiv - 07.10.2009, 11:46



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Hallo, INfo findest Du hier (zum Runterladen) http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=89272.html. Elternzeit muss mit einer Frist von 8 Wochen vor Beginn beantragt werden (Ausnahme, wenn die EZ direkt an den MuSchu anschließt, ist bei Dir aber nicht der Fall). Soweit ich weiß, muss man sich zunächst auf 24 Monate festlegen, für das dritte Jahr kann man sich noch einmal entscheiden. Insofern denke ich, dass Du für die Verlängerung die Zustimmung des AG brauchst. In jedem Fall solltest Du versuchen, di eVerlängerung in gegenseitigem Einvernehmen zu bekommen. Mittel bekommst Du nohc, wenn Ihr unter Hartz 4 seid. Gruß Tina

Mitglied inaktiv - 07.10.2009, 12:21



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Du kannst schauen, ob in deinem Bundesland Landeserziehungsgeld gibt. Das sind für 6 Monate 150 Euro beim ersten Kind und 200 Euro für 12 Monate beim zweiten Kind. Einkommensgrenze liegt bei 25.000 Euro für verheiratete und 22.000 Euro für Alleinerziehende. Dann würde ich schauen, ob dir Kinderzuschlag zusteht, wären 140 Euro im Monat. Mindesteinkommen 600 Euro für Alleinerziehende, 900 Euro für Verheiratete. Dann prüfen ob ihr Anspruch auf Wohngeld habt, die Höhe ist vom Einkommen abhängig. Bei allem gelten zusammenlebende Eltern als Bedarfsgemeinschaft, das Gehalt von deinem Mann wird mit angerechnet. Die Grenze für Wohngeld ist bei uns in Bayern bei 1550 Euro. Beim Kinderzuschlag auch in etwa. Wenn ihr darüber seid müsst ihr mit dem Gehalt der Papas auskommen. Ergänzendes Hartz IV glaube ich nicht dass du bekommst, da du ja in deinen Job zurückkehren kannst.

Mitglied inaktiv - 07.10.2009, 13:24



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das kind ist u3.

Mitglied inaktiv - 07.10.2009, 19:41